Kampagne war nicht zu «erotisch»: «Love Life»-Gegner scheitern auch am Bundesgericht
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Minderjährige sind nicht berechtigt, gegen die «Love Life»-Kampagne des Bundes Beschwerde zu führen. Das Bundesgericht hat einen Rekurs von 35 Kindern und Jugendlichen abgewiesen und damit den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.