Eberbach: Ab April steigen die Bestattungsgebühren an
Eberbach. (fhs) Der Gemeinderat hat erstmals nach 15 Jahren die Bestattungsgebühren heraufgesetzt. Dies wurde notwendig, weil die Kosten immer weniger von den Zahlungen der Hinterbliebenen gedeckt wurden. Bei der mit Mehrheit gefällten Entscheidung konnten sich Anträge der SPD- und AGL-Fraktion nicht durchsetzen.
Stadtkämmerer Patrick Müller hatte erläutert, wie sich die Einführung der neuen Haushaltsberechnungsart Doppik auf den Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen auswirkte. Die Gebühren hier hatte die Stadt Eberbach letztmals zum Januar 2013 neu festgelegt.
Derzeit deckten die Einnahmen im Haushalt die Kosten zu rund 77,5 Prozent, im Finanzplan 2018 bereits zu rund 84 Prozent. Ziel seien 100 Prozent. Weil die Stadt langfristig auch alternative Bestattungsformen einzuführen gedenkt, sind in der Neuberechnung entsprechende Gebührensätze mit einbezogen worden.
Wegen des großen Umfangs der mit Gebühren zu versehenden einzelnen Kostenpositionen erarbeitete für die Stadt die Allevo Kommunalberatung die neue Gebührenberechnung. Sie bringt teils deutliche Aufschläge mit sich.
So steigt die Gebühr für einen einstelligen 25-Jahre-Belegung-Grabplatz in Eberbach von 2000 auf 2630 Euro, für ein kleines Urnenwahlgrab (genutzt für 15 Jahre) von 315 auf 915 Euro.
Je nach Details der Bestattungs- und Grabart sowie nach Ortsteil gibt es unterschiedliche Gebührensätze. Beim Berechnen zugrunde gelegt wurden im Wesentlichen die Gebühren fürs Vornehmen der Bestattung, für Grabnutzungsrechte und für sonstige Leistungen wie etwa die Inanspruchnahme der Aussegnungshalle oder Grabeinfassungen.
Die SPD-Fraktion hatte Müller bereits in den Vorberatungen darauf aufmerksam gemacht, dass nach einem Positionspapier des Deutschen Städtetages beim Gebührenberechnen vom Friedhofsgelände "öffentliches Grün" abgezogen werden könne.
Die Stadtverwaltung ermittelte daraufhin für Eberbach einen Wert von 9,07 Prozent auf Eberbachs ganz unterschiedlichen Friedhöfen. Dies wurde in der Berechnung bei den Ausgaben zu den Grabnutzungsgebühren angesetzt.
Für AGL-Stadtrat Christian Kaiser steige bei den geplanten Gebühren der Preis für bestimmte Grabtypen überproportional an. Kaiser wollte das Thema nochmals in den Ausschuss zurück verweisen, erhielt daraufhin eine Gegenrede von Dietmar Polzin (FWV) und unterlag mit einem Geschäftsordnungsantrag auf Vertagen in einer Abstimmung einer 16:3 Stimmen-Mehrheit bei einer Enthaltung.
Die SPD-Fraktion hatte beantragt, nicht schon in zwei, sondern erst in vier Jahren eine neue Kalkulation vorzulegen: sie unterlag bei einem Votum 10:9 bei einer Enthaltung.
Die neue ab 1. April geltende Bestattungsgebührensatzung für Eberbach beschloss letztlich eine 17-Stimmen-Mehrheit gegen ein Drei-Stimmen-Votum der AGL.
Danach soll nun der Kostendeckungsgrad bei Nutzungs- und Verfügungsrechten auf 70 Prozent steigen und bei den Gebühren für die Beerdigungen auf 100 Prozent der entstehenden Kosten.