Knapp ein Jahr nach dem Diebstahl eines Äffchens im Greifswalder Tierpark sind die Diebe vom Amtsgericht der Hansestadt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Wie Direktor Jörg Dräger am Dienstag sagte, erhielt ein Mann wegen besonders schweren Diebstahls eine zehnmonatige Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sein Kompagnon eine sechsmonatige Haftstrafe mit zehn Monaten Bewährungsfrist. Eine Frau wurde wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Die beiden Männer müssen außerdem 200 beziehungsweise 150 Arbeitsstunden ableisten. Alle drei haben die Tat gestanden, wie Dräger sagte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Männer hätten sie jedoch angenommen.