Beamte haben nach jahrelangem Dienst für den Staat Anspruch auf eine Pension. Wir erklären, wie hoch diese mindestens ausfällt. Die Höhe der Beamtenpensionen führt regelmäßig zu Diskussionen – insbesondere, wenn man sie mit der Höhe der gesetzlichen Rente vergleicht. Dass das finanzielle Polster von Pensionären im Schnitt deutlich größer ist als das von Rentnern, liegt auch daran, dass es für Beamte eine Mindestpension gibt. Eine Mindestrente hingegen kennt das Gesetz nicht – nur einen Grundrentenzuschlag. Wir zeigen, wie hoch die Mindestpension ausfällt, wie sie sich berechnet und welche Voraussetzung Beamte dafür erfüllen müssen. Wie hoch ist die Mindestpension für Beamte? Wie viel Pension (Ruhegehalt) Beamte mindestens bekommen, regelt das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG). Laut § 14 Absatz 1 richtet sich die Höhe der Pension nach den sogenannten ruhegehaltfähigen Bezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Ruhegehaltfähige Bezüge sind das Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe, der Familienzuschlag der Stufe 1 (verheiratet oder verpartnert ohne Kinder) sowie etwaige Amtszulagen. Ruhegehaltfähige Dienstzeiten umfassen neben der Zeit als Beamter unter anderem Wehr- oder Zivildienst, Zeiten einer für die Laufbahn des Beamten förderlichen Tätigkeit sowie Ausbildungszeiten, die für die Laufbahn als Beamter vorgeschrieben sind. Für die Mindestpension beim Bund ist in § 14 Absatz 4 Folgendes geregelt: Das Mindestruhegehalt beträgt entweder 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweils erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt) ... ... oder 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 plus einen Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt). Je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt, erhalten Beamte diese Summe als Mindestpension. Voraussetzung ist, dass sie mindestens fünf ruhegehaltfähige Dienstjahre abgeleistet haben. Rechenbeispiel für die Mindestpension Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie befanden sich zuletzt als Bundesbeamter in der Besoldungsgruppe A 3, Stufe 2, und sind weder verheiratet noch haben Sie Kinder. Auch weitere Amtszulagen gibt es nicht. Dann beträgt Ihr Grundgehalt laut der Besoldungstabelle seit dem 1. Mai 2026 2.925,90 Euro im Monat. Ihr amtsabhängiges Mindestruhegehalt liegt damit bei 1.024,07 Euro im Monat (35 Prozent von 2.925,90 Euro). Nun gilt es, diesen Betrag mit dem amtsunabhängigen Mindestruhegehalt zu vergleichen. Für Beamte in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 ist ein Grundgehalt von 3.343,56 Euro vorgesehen. Das amtsunabhängige Mindestruhegehalt beträgt damit 2.203,99 Euro (65 Prozent von 3.343,56 Euro + 30,68 Euro) und liegt damit deutlich über dem amtsabhängigen Mindestruhegehalt. Als Mindestpension erhalten Sie also 2.203,99 Euro. Lesen Sie hier, wie viel Sie verdienen müssten, um 2.000 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen. In den meisten Fällen liegt die tatsächliche Pension über der Mindestversorgung. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts erhielten Pensionärinnen und Pensionäre am 1. Januar 2025 im Schnitt 3.416 Euro brutto im Monat.