Kopftuchverbot in Schweizer Schulen? Dann muss es auch beim Schwimmen gleiche Bekleidungsregeln geben, fordert eine Politikerin. Am vergangenen Montag hat das Zürcher Kantonsparlament mit knapper Mehrheit ein Kopftuchverbot an Schulen gefordert. Nun konterte die Kantonsrätin Sandra Bienek von den Grünliberalen: Wenn Mädchen und Jungen aus Gründen der Religion gleich behandelt werden, soll dies auch beim Schwimmen in der Schule gelten. Daraus leitete sie ab, dass es auch Mädchen erlaubt sein müsse, nur in Badehose Schwimmen zu gehen – ohne Oberteil. "Mädchen sollen sich gleich frei wie Buben im Kanton Zürich bewegen können – dies gilt nicht nur in Bezug auf das Kopftuch, sondern allgemein", schreibt sie laut der Zeitung "Blick" in einer Mitteilung, "denn jede Ungleichbehandlung ist Ausdruck bestehender Machtverhältnisse." Es sei üblich, dass Jungen in Badehosen und Mädchen im Badeanzug am Schwimmunterricht teilnehmen. "Es gibt aber auch Mädchen, die sich wohler in Badehosen fühlen. Sie tragen nur ein Badekleid, weil sie soziale Anfeindungen und sexuelle Übergriffe fürchten", schrieb die Politikerin. Mehrere Kantone fordern Kopftuchverbot Sie prangerte zudem an, dass die Ungleichbehandlung auch bei Erwachsenen gelte. Sie sehe sie immer mehr Männer, die ohne T-Shirt joggen oder anderen Sport treiben. Für Frauen sei dies dagegen "faktisch undenkbar", ohne soziale Anfeindungen oder sexuelle Übergriffe befürchten zu müssen. Für Bienek ist klar: "Es bestehen allgemein keine sachlichen Gründe, weshalb sich Frauen und Mädchen, was die Bedeckung ihrer Körper betrifft, nicht gleich frei wie Männer und Jungen bewegen dürfen." Sie stellte deshalb eine Anfrage zur Gleichbehandlung an den Zürcher Regierungsrat. Die Schweizer Volkspartei hatte vergangenen Montag einen Antrag eingebracht, nach dem Kopftücher in Züricher Schulen untersagt werden sollen. Er wurde mit 87 zu 82 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Die Kantone Aargau, St. Gallen und Genf haben ähnliche Verbote erlassen oder in Planung. Lehrerin wurde Kopftuch untersagt Die Schweizer Rechtsexpertin Helen Keller sieht aber rechtliche Probleme. "Ein Schulausschluss, weil eine Schülerin ein Kopftuch trägt, würde mit dem verfassungsmäßigen Recht auf Unterricht kollidieren", sagte sie dem "Tagesanzeiger". Das Schweizer Bundesgericht hatte bereits festgestellt, dass ein Kopftuchverbot für Mädchen ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit ist. Es benötige eine klare gesetzliche Grundlage dafür. Einer Lehrerin im Kanton Genf wurde das Tragen eines Kopftuches untersagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stützte das Verbot mit dem Hinweis auf strikte Trennung von Kirche und Staat. Burkas sind in der Schweiz bereits verboten, allerdings im Rahmen eines Verhüllungsverbots, das neben Sicherheitsgründen auch heimisches Brauchtum als Begründung angibt.