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Arbeitszeitgesetz und Acht-Stunden-Tag: Merz und Bas weiter uneinig

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Auf viele Dinge konnten sich CDU, CSU und SPD in ihrem Reformpaket einigen. Auf eines aber nicht: den weiteren Weg zu einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit. Etwas genervt wirkt der Kanzler, als das Thema dann doch noch zur Sprache kommt. Friedrich Merz steht am Donnerstagabend im blau gefärbten ARD-Hauptstadtstudio – Interview in der Sendung "Brennpunkt" nach dem großen Reformaufschlag, den er gemeinsam mit Bärbel Bas, Lars Klingbeil und Markus Söder am Morgen präsentiert hat. Eigentlich ist es ein guter Tag für die Koalition, viel geschafft haben sie, das ist die Botschaft, die Merz im Fernsehen verkündet. Dann aber fragt ihn der Moderator, was denn nun werde aus dem Plan, statt eines starren Acht-Stunden-Tages künftig eine maximale Wochenarbeitszeit einzuführen, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht – die jetzt gefassten Beschlüsse es aber nicht tun: "Haben Sie dieses Ziel aufgegeben?" Fast seufzend antwortet der Kanzler: "Nein, wir haben das Ziel im Koalitionsvertrag verabredet und den ersten Teil setzen wir um." Damit meint er die Ausweitung der Sonntagsarbeitszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken. "Der zweite Teil mit dem Arbeitszeitgesetz soll im Herbst folgen", so Merz weiter. "Darüber müssen wir noch ausführlich reden." Verhärtete Fronten bei Schwarz und Rot Ausführlich reden also. Noch einmal, weiterhin, so muss man es eigentlich ergänzen. Denn genau das tut Schwarz-Rot in dieser Sache jetzt schon seit mehr als einem Jahr. Das Vorhaben, das sich im Koalitionsvertrag so leicht liest ("Wir wollen die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen"), stellt sich inzwischen als ein nur schwer zu lösender Knoten für die Koalition heraus. Die Fronten zwischen CDU/CSU und SPD : maximal verhärtet. Ein jüngst durchgesickerter Gesetzentwurf aus dem zuständigen Arbeitsministerium: nicht konsensfähig. Woran liegt das? Und wie geht es weiter mit dem Gesetz? Den wichtigsten Grund für das langsame Vorankommen beim Arbeitszeitgesetz konnte man Anfang Mai im Berliner Konferenzhotel "Estrel" beobachten, beim Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). In übergroßen Lettern, weiß auf rot, stand dort für alle Redner auf der Bühne sichtbar an der Wand: "Mit Macht für die 8!" Bas: "Wenn es nach mir persönlich geht ..." Der Acht-Stunden-Tag ist für die Gewerkschaften das Kampfthema schlechthin. Sie betrachten ihn als eine ihrer zentralen Errungenschaften, auf ihr Drängen eingeführt vor mehr als 100 Jahren. Jede Modernisierung des Gesetzes, die ein Aufweichen dieser Regel bedeutet, lehnen sie strikt ab. Und weil die Gewerkschaften dagegen sind, kann auch Bärbel Bas, die zuständige Arbeitsministerin, die zugleich auch SPD-Chefin ist, kaum dafür sein. Beim DGB-Bundeskongress sagte sie Sätze, die bemerkenswert sind für eine Bundesministerin, die die Regierungsvorhaben insgesamt eigentlich verteidigen müsste: "Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an, aber es steht im Koalitionsvertrag." Nicht wenige innerhalb der Union werfen darum Bas und der SPD insgesamt vor, das vereinbarte Vorhaben, wenn überhaupt, nur halbherzig anzugehen. "Die wollen das nicht, ist doch klar. Und deshalb verzögern sie es und knüpfen ihre Zustimmung an andere Dinge", sagte ein Fraktionsinsider schon vor Wochen im Gespräch mit t-online. CDU erhöht den Druck auf die Ministerin Gemeint ist damit zweierlei: Einerseits will Bas die Flexibilisierung des Acht-Stunden-Tages allein für tarifgebundene Unternehmen einführen – ein Kniff, den Sozialdemokraten immer wieder anwenden, um so gleichzeitig für mehr Tarifbindung zu sorgen. Andererseits soll das neue Arbeitszeitgesetz nur im Bündel mit dem Arbeitszeiterfassungsgesetz kommen. Das wiederum soll regeln, dass künftig im Sinne des geltenden EU-Rechts alle Arbeitnehmer ihre geleistete Arbeitszeit dokumentieren müssen. Eine Regelung, die gerade bei Arbeitgebern unbeliebt ist, da sie deutlich mehr Bürokratie befürchten. Auch bei CDU und CSU betrachten das viele als Foulspiel. Denn weder die eine noch die andere Verknüpfung sei so im Koalitionsvertrag vereinbart gewesen. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union, Marc Biadacz, sagte t-online am Freitag: "Wir Arbeitsmarktpolitiker der Koalition stehen bereit, den Gesetzentwurf der Ministerin Bärbel Bas im Parlament zu beraten." Klar sei: "Das Gesetz muss für alle arbeitenden Menschen in unserem Land gelten, mit und ohne Tarifbindung. Flexible Arbeitszeiten sind für uns wichtig, damit wir gemeinsam gute Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft schaffen." Experte: Auch Arbeitnehmer profitieren Auch Experten halten diesen Punkt für wichtig und richtig. "Ein moderneres Arbeitszeitgesetz allein wird nicht für deutlich mehr Wirtschaftswachstum sorgen, schließlich verändert sich dadurch das gesamte Volumen der geleisteten Arbeitsstunden nicht", sagt Holger Schäfer, Ökonom am arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW). "Allerdings ist es ein Baustein für bessere Standortbedingungen: Mehr Flexibilität in der Arbeitszeit kann zu mehr Produktivität in den Unternehmen führen, sie hilft aber auch den Arbeitnehmern. Etwa wenn sie wegen eines Arztbesuchs an einem Tag früher gehen und diese Stunden dann am Folgetag nacharbeiten." Eine baldige Einigung scheint dennoch nicht absehbar. Zuletzt verursachte ein Brief linker Sozialdemokraten innerhalb der SPD-Fraktion zusätzliche Unruhe. Darin hieß es: "Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten führen, Wohngeld und andere Unterstützungsleistungen kürzen oder auf mehr private Vorsorge statt organisierte Solidarität setzen, richten sich gegen den ausdrücklichen Willen einer Bevölkerungsmehrheit – und sie wären auch tatsächlich gegen ihre Interessen." Kaum versöhnlich stehen sich nicht nur die Koalitionäre, sondern auch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gegenüber. Ein "Sozialpartnerdialog" im Arbeitsministerium verlief im vergangenen Herbst so konfrontativ, dass mehrere Akteure ihn danach als gescheitert bezeichneten. Und auch jetzt, Monate später, haben sich weder Gewerkschaften noch Arbeitgeber bewegt. Nicht wenigen fehlt auch deswegen die Fantasie, wie ein Kompromiss aussehen könnte. Auch das zuständige Arbeitsministerium wollte sich am Freitag auf t-online-Anfrage nicht konkret zu den weiteren Schritten äußern. Ein Sprecher teilte dazu knapp mit: "Die Vorlage des Gesetzentwurfes bleibt abzuwarten." Klar ist also nur, was Merz bereits ankündigte: Man strebt an, im Herbst einen Gesetzesentwurf zu veröffentlichen. Aufgeschoben ist das Problem damit, aufgehoben aber nicht.





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