Gesetzesänderung ab Juli: Verkehrsverstöße verjähren deutlich später – was das für Autofahrer bedeutet
Raser und Falschparker aufgepasst: Ab Juli gilt eine neue Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide. Behörden haben künftig mehr Zeit, Verfahren einzuleiten und abzuschließen.
Wer nach einem Tempoverstoß oder Falschparken bislang drei Monate lang keine Post von der Behörde erhalten hatte, konnte meist davon ausgehen, dass die Sache verjährt ist. Damit ist ab dem 1. Juli Schluss: Für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt künftig eine deutlich längere Frist.
Behörden bekommen mehr Zeit für Bußgeldverfahren
Zum 1. Juli 2026 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr neu regelt. Statt wie bisher nach drei Monaten verjähren entsprechende Verstöße künftig erst nach sechs Monaten. Damit haben die zuständigen Behörden doppelt so lange Zeit, um Bußgeldverfahren einzuleiten und abzuschließen, sagt der ADAC.
Dem Automobilklub zufolge betrifft die neue Regelung eine Vielzahl von Verkehrsverstößen. Dazu zählen etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken sowie Rotlichtverstöße. Je nach Verstoß werden sie mit Geldbußen, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot geahndet.
Auch nach sechs Monaten noch Bußgeld möglich
Mithilfe der verlängerten Frist für Bußgeldbescheide sollen die Behörden mehr Zeit bekommen, Verkehrsverstöße zu bearbeiten und abzuschließen. Nach Angaben der Länder reichten die bisherigen drei Monate teilweise nicht aus, um Verfahren rechtzeitig abzuschließen. Nach Angaben von „Bußgeldkatalog.org“ sind Bußgeldstellen in ganz Deutschland überlastet. Die Behörden seien mit höheren Fallzahlen und immer komplexeren Verfahrensabläufen konfrontiert.
Am bisherigen Ablauf eines Bußgeldverfahrens soll sich vorerst nichts ändern. So kann die Verjährung weiterhin durch behördliche Maßnahmen unterbrochen werden. Bereits das Versenden eines Anhörungsbogens führt dazu, dass die Frist von Neuem beginnt. Infolgedessen kann sich die Verjährungsfrist in solchen Fällen auf mehr als sechs Monate hinaus strecken.
