Skurriler Fall: Mitarbeiterin kommt regelmäßig zu früh zur Arbeit – Gericht bestätigt Kündigung
Da ist jemand motiviert und kommt täglich extra früh zur Arbeit, und als Dank gibt’s die Kündigung! Ganz so simpel ist dieser skurrile Fall aus Spanien aber doch nicht.
Pünktlichkeit gilt in der Arbeitswelt ja eigentlich als Tugend. Wer früh am Arbeitsplatz erscheint, signalisiert damit seine Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Motivation. Doch ein Fall aus Spanien zeigt, dass selbst ein auf den ersten Blick vorbildliches Verhalten fehl am Platz sein kann – wenn dabei klare Vorgaben des Arbeitgebers missachtet werden.
Regelmäßig zu früh bei der Arbeit: Kündigung
In dem Fall aus dem vergangenen Dezember, der jetzt auch international Aufmerksamkeit erregt, ging es um eine 22-jährige Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens in Valencia. Wie zahlreiche spanische und deutsche Medien berichten, begann deren Schicht laut Arbeitsvertrag um 7.30 Uhr. Dennoch erschien die Paketzustellerin über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig deutlich früher auf dem Betriebsgelände, häufig zwischen 6.45 und 7 Uhr. Aus ihrer Sicht: ein Zeichen besonderen Engagements. Der Arbeitgeber bewertete die Situation jedoch anders. Er sprach ihr die Kündigung aus.
Da vor dem offiziellen Arbeitsbeginn keine Aufgaben für die Beschäftigte vorgesehen waren, sah das Unternehmen nämlich keinen plausiblen Grund für ihre Anwesenheit. Und alle Motivation ist vergeblich, wenn es schlicht nichts zu tun gibt.
Zunächst wurde die junge Frau mehrfach mündlich darauf hingewiesen, dass sie erst zum offiziellen Arbeitsbeginn zu erscheinen habe. Als sich ihr Verhalten dennoch nicht änderte, folgte eine schriftliche Abmahnung. Doch auch diese zeigte keine Wirkung. Die Mitarbeiterin setzte ihr frühes Erscheinen fort.
Dort argumentierte die 22-Jährige, sie habe lediglich ihre Arbeit besonders gewissenhaft erledigen wollen und ein hohes Arbeitspensum bewältigen müssen. Die Richter merkten jedoch an, dass es in dem Verfahren nicht um die Frage gehe, ob jemand zu pünktlich sei, sondern darum, ob betriebliche Anweisungen befolgt werden.
Zusätzlich brisant: Die Fachanwältin Inés Calle Lambach wies darauf hin, dass ein vorzeitiges Einstempeln ohne tatsächliche Arbeitsleistung als Arbeitszeitbetrug gewertet werden könnte.
Pünktlich? Ja! Zu früh? Lieber nicht
Das Gericht kam schließlich zu dem Schluss, dass die Beschäftigte wiederholt klare Weisungen ihres Arbeitgebers ignoriert habe. In der Urteilsbegründung wurden Begriffe wie „Ungehorsam“ genannt. Besonders schwer wog aus Sicht der Richter, dass die Arbeitnehmerin trotz Abmahnung an ihrem Verhalten festgehalten hatte. Grundlage des Urteils war unter anderem Artikel 54 des spanischen Arbeitnehmerstatuts, der schwerwiegende Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin als Kündigungsgrund vorsieht.
Zu frühes Erscheinen auf der Arbeit kann also auch nach hinten losgehen. Definitiv dann, wenn der Chef oder die Chefin mehrmals darauf hinweisen, dass es weder nötig noch gewünscht ist.
