Propstei in Königswinter: Gericht bestätigt Schutz für vermutete Bodendenkmäler
Ein Grundstückseigentümer scheitert vor Gericht: Für den Schutz als Bodendenkmal genügt laut dem OVG bereits eine wissenschaftlich begründete Vermutung – ein Nachweis ist nicht mehr nötig.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat den Schutzstatus der Propstei und Pfarrkirche Oberpleis in Königswinter als Bodendenkmal bestätigt. Wie das Gericht mitteilte, befassten sich die Richter damit erstmals mit der im Jahr 2022 vom Land neu eingeführten Kategorie des "vermuteten Bodendenkmals".
Im Kern des Rechtsstreits stand die Entscheidung der Bezirksregierung Köln aus dem Mai 2023, die Grundstücke des ehemaligen Benediktinerklosters in die Denkmalliste der Stadt Königswinter einzutragen, heißt es in der Mitteilung. Ein betroffener Grundstückseigentümer hatte dagegen geklagt und die Feststellung begehrt, dass sich der Schutz nicht auf zwei seiner Flächen beziehe. Er argumentierte, es fehle an einem sicheren Nachweis archäologischer Befunde im Boden. Zudem sei die gesetzliche Neuregelung verfassungswidrig, da sie Eigentümerrechte unverhältnismäßig beschneide.
Das OVG folgte dieser Argumentation nicht und wies die Berufung gegen ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurück. Zur Begründung führte die Vorsitzende Richterin aus, dass nach dem seit Juni 2022 geltenden Denkmalschutzgesetz NRW nunmehr "konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte" für die Annahme eines Bodendenkmals ausreichen.
Herabstufung des Wahrscheinlichkeitsmaßes verfassungsgemäß
Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit sei für diesen Status nicht mehr erforderlich. Diese Herabstufung des Wahrscheinlichkeitsmaßes sei verfassungsgemäß und insbesondere aufgrund des geringen Erhaltungsaufwands bei Bodendenkmälern verhältnismäßig. Im konkreten Fall lägen ausreichende wissenschaftliche Belege vor.
Laut Fachstellungnahmen des Landschaftsverbands Rheinland handele es sich bei der Propstei Oberpleis um eines der wichtigsten Zeugnisse mittelalterlichen Klosterlebens im Rheinland und das älteste Zeugnis für die Besiedlung von Oberpleis.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG hat die Revision nicht zugelassen, wogegen jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden kann.
