Familien-Versicherung: Droht Beamten eine Mehrbelastung?
Die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung steht vor dem Aus. Nun gibt es Stimmen, die auch bei Beamten ähnliche Einschnitte fordern. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll künftig in vielen Fällen die kostenfreie Familienversicherung entfallen. So sieht es der Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vor. Geht es nach Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen, soll diese Sparmaßnahme jedoch auch auf die Beamten übertragen werden. Es sollten "keine Maßnahmen in der GKV umgesetzt werden, die nicht auch wirkungsgleich im Beihilferecht umgesetzt werden können", zitiert die Rheinische Post aus einem Schreiben Laumanns an das Bundesgesundheitsministerium. Dort kann man dem Vorschlag offenbar durchaus etwas abgewinnen. "Ich kann den Gedanken gut verstehen. Denn es darf tatsächlich nicht dazu kommen, dass Schieflagen zwischen großen Bevölkerungsgruppen entstehen, und wir so Neid-Debatten fördern", sagte Gesundheitsministerin Nina Warken der "Rheinischen Post". Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass eine entsprechende Regelung nicht in ihre Zuständigkeit falle. Was die Bundesregierung plant Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern war bislang ein elementarer Pfeiler der gesetzlichen Krankenversicherung. Bislang galt: Wenn der Ehepartner über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügte, konnte er kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Das soll sich künftig ändern: Stattdessen soll die hauptverdienende Person einen Zuschlag in Höhe von 2,5 Prozent auf ihr Bruttoeinkommen für die Versicherung des Partners zahlen. Bei einem Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 Euro wären das 75 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet, liegt der Mehrbeitrag bei 900 Euro. Bei einem Bruttoeinkommen von 6.000 Euro im Monat müssten künftig monatlich 150 Euro für die Krankenversicherung des Partners gezahlt werden. Aufs Jahr gerechnet, wären das 1.800 Euro. Wer auch künftig kostenfrei versichert ist Gleichzeitig plant die Bundesregierung Ausnahmen. Weiterhin kostenfrei soll die Mitversicherung bei Erfüllung einer der folgenden Bedingungen bleiben: Mindestens ein Kind unter sieben Jahren lebt im Haushalt Ein pflegebedürftiges Kind mit Behinderung lebt im Haushalt Der Mitversicherte pflegt eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 Der Mitversicherte ist bereits Rentner und hat die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht So sind Beamte versichert Beamte sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern privat versichert und erhalten von ihrem Dienstherrn eine finanzielle Unterstützung, die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr, also Bund oder die Länder, übernimmt dabei einen bestimmten Prozentsatz der Krankheitskosten – für den Rest schließen Beamte eine spezielle private Krankenversicherung, die Restkostenversicherung, ab. Neue Besoldungstabellen: "Dieses Gehalt sollen Beamte ab Mai bekommen" Belastungen auch für Versicherte: "Krankenkassenreform: Für wen es wie viel teurer wird" Auch für Familienangehörige ohne eigenes oder nur mit geringem Einkommen zahlen Bund und Länder Beihilfe. Für Kinder liegt der Beihilfesatz bei 80 Prozent, der Ehepartner wird mit einem Beihilfesatz von 70 Prozent berücksichtigt. Unterschiedliche Einkommensgrenzen Ob ein Partner beihilfeberechtigt ist, hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Die Einkommensgrenzen unterschieden sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Bundesland Einkommensgrenze Bund 24.648 Euro Baden-Württemberg 20.000 Euro Bayern 22.648 Euro Berlin 20.000 Euro Brandenburg 20.000 Euro Bremen 12.000 Euro Hamburg 20.000 Euro Hessen 24.696 Euro Mecklenburg-Vorpommern 20.000 Euro Niedersachsen 22.000 Euro Saarland 19.087 Euro Sachsen 20.180 Euro Sachsen-Anhalt 22.648 Euro Schleswig-Holstein 20.000 Euro Thüringen 18.000 Euro Unterschiede gibt es auch bei den Leistungen: Welche Leistungen beihilfefähig sind, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Zahlen manche Bundesländer beispielsweise für Wahlleistungen wie ein Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus oder die Chefarztbehandlung, müssen Beihilfeberechtigte solche Leistungen in anderen Bundesländern komplett aus eigener Tasche zahlen. Details bleiben unklar Auch aufgrund der länderspezifischen Unterschiede bleibt unklar, wie sich eine entsprechende Reform umsetzen ließe. Zudem ist eine Mitversicherung von Partnern bereits jetzt nicht kostenfrei. Insbesondere bei älteren Partnern mit Vorerkrankungen können die Beiträge für die Restkostenversicherung durchaus ins Geld gehen. Würde die Beihilfe komplett gestrichen, müssten die Partner eine eigene private Krankenversicherung abschließen – gerade im höheren Alter kann das eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Unklar ist zudem, ob es das GKV-Reformgesetz in der jetzigen Form durch den Bundestag schafft. Vor allem der Wegfall der kostenlosen Familienversicherung sorgt bei Parlamentariern von SPD , aber auch der Union, für Missfallen. So nannten die einflussreichen SPD-Landesgruppen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen den Wegfall der beitragsfreien Ehepartner-Versicherung "unverhandelbar". Ob eine Ausweitung des Vorhabens auf Beamte hieran etwas ändern würde, bleibt fraglich.
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