19,6 Milliarden Euro: So viel will Gesundheitsministerin Warken nächstes Jahr im Gesundheitssystem einsparen. Einige der neuen Details dürften zu Diskussionen führen. Damit die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse künftig nicht für alle weiter steigen, plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Gutverdiener mehr zu belasten. Das geht aus einem Gesetzentwurf für die Reform vor, der t-online vorliegt und über den zuvor mehrere Medien berichteten. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze soll dafür 2027 einmalig um rund 300 Euro zusätzlich steigen, heißt es im Entwurf: "So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket." Aktuell liegt die Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig. Vom darüber liegenden Anteil des Gehalts werden keine Beiträge mehr abgezogen. Durch den geplanten zusätzlichen Aufschlag von 300 Euro verspricht sich das Ministerium Mehreinnahmen von je 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen. Der Referentenentwurf befindet sich allerdings noch in einem frühen Stadium, er geht jetzt in die regierungsinterne Abstimmung. Änderungen sind also noch möglich. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und damit die stärkere Belastung für Gutverdiener ist in Unionskreisen nicht unumstritten und kommt deshalb überraschend. Sie dürfte noch Diskussionen auslösen. Der Gesetzentwurf enthält aber noch weitere Details. Ein erster Überblick: 1. Mitversicherung der Ehepartner wird eingeschränkt Schon am Montag hatte Ministerin Warken angekündigt , die kostenlose Familienversicherung stark zu begrenzen. Kinder sollen zwar weiter beitragsfrei mitversichert werden. Ehepartner (und eingetragene Lebenspartner) aber nicht mehr, außer sie haben Kinder unter sieben Jahre, Kinder mit Behinderungen oder pflegen Angehörige. Für alle anderen soll gelten: Wer bislang kostenlos mitversichert war, soll künftig 3,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zahlen. Meinung zur Reform: Dieser Schritt ist lange überfällig 2. Medikamente sollen die Menschen mehr kosten Die Gesundheitsministerin hatte ebenfalls angekündigt, dass die Zuzahlung zu verschreibungspflichtigen Medikamenten künftig höher liegen sollen. Im Gesetzentwurf heißt es nun: "Die seit über 20 Jahren nicht angepassten Zuzahlungsgrenzen und -beträge werden entsprechend der seither erfolgten durchschnittlichen Lohn- und Gehaltssteigerung sowie künftig entsprechend mit der Entwicklung der Grundlohnrate fortgeschrieben." Künftig sollen Versicherte selbst 10 Prozent des Abgabepreises zahlen, mindestens jedoch 7,50 Euro und höchstens 15 Euro pro Packung. Bislang liegen diese Grenzen bei 5 und 10 Euro. Die Zuzahlung im Krankenhaus und zum Beispiel vollstationären Pflegeeinrichtungen steigt ebenfalls auf 15 Euro statt bisher 10 Euro pro Tag. Die höhere Zuzahlungen sollen den Kassen 1,9 Milliarden Euro mehr im Jahr einbringen. Geplant ist jedoch weiterhin eine Obergrenze für die Zuzahlung. Im Gesetzentwurf heißt es: "Finanzielle Überforderung wird auch weiterhin durch eine Begrenzung der zu leistenden Zuzahlungen auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (bei chronisch Kranken ein Prozent) verhindert." 3. Krankengeld wird gekürzt "Im Bereich des Krankengeldes werden Missbrauchspotenziale und Fehlanreize beseitigt", heißt es im Gesetzentwurf von Ministerin Warken. Eine Folge dessen: Es soll weniger geben. Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, soll künftig 65 Prozent des regelmäßigen Bruttolohns bekommen statt wie bisher 70 Prozent. Und zwar für maximal 78 Wochen. 4. Homöopathie wird nicht mehr bezahlt Die Kosten für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sollen künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Auch das hatte Ministerin Warken schon angekündigt. Für ihre Wirksamkeit liege "keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor", heißt es im Gesetzentwurf nun zur Begründung. Die Erstattungsfähigkeit werde daher "gestrichen". Patienten könnten sie sich weiterhin "selbst beschaffen und bei Bedarf private Versicherungen zur Kostenübernahme abschließen". 5. Sparbeiträge von Klinken, Ärzten, Kassen und Pharmaindustrie Insgesamt sollen mit dem Gesetzentwurf schon im nächsten Jahr 19,6 Milliarden Euro eingespart werden. Also mehr als das erwartete Defizit der gesetzlichen Krankenkassen von 15,3 Milliarden Euro. Nina Warken hatte versprochen, die Lasten dabei auf alle Beteiligten zu verteilen und eben nicht nur auf die Patienten. Die Krankenhäuser sollen dem Entwurf zufolge 5,1 Milliarden Euro beisteuern, die Pharmaindustrie 1,9 Milliarden Euro.