Krankenkassen-Reform: Wer künftig wie viel mehr zahlen muss
Die Bundesregierung will die ausufernden Kosten der Krankenkassen in den Griff bekommen. Auch auf Versicherte kommen neue Härten zu. Die Bundesregierung drückt bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung aufs Tempo. Am Dienstag präsentierte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erste Vorhaben , darunter die weitgehende Abschaffung der kostenlosen Familienversicherung. "Alle müssen jetzt ihren Beitrag leisten", stimmte Warken auch die Versicherten auf zusätzliche Belastungen ein. Wer künftig mehr zahlen muss und welche Härten auf die Versicherten zukommen, lesen Sie im Folgenden. Einschränkungen bei der Familienversicherung Bislang gilt: Ehepartner mit geringem oder gar keinem Einkommen können in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Dies soll sich ab 2028 ändern. Dann sollen für die bislang beitragsfrei mitversicherten Ehepartner in der Regel 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten gezahlt werden. Wer auf ein Bruttoeinkommen von 70.000 Euro im Jahr kommt, müsste folglich 2.450 Euro im Jahr für die Mitversicherung seines Partners bezahlen. Das entspricht einer zusätzlichen Belastung von rund 204 Euro im Monat. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro läge die zusätzliche Belastung bei 1.750 Euro im Jahr, bei 30.000 Euro noch bei 1.050 Euro. Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen würden somit weniger stark belastet. Beitragspflichtiges Einkommen Kosten für Familienversicherung (pro Jahr/Monat) 30.000 Euro 1.050/87,5 Euro 35.000 Euro 1.225/102 Euro 40.000 Euro 1.400/117 Euro 45.000 Euro 1.575/131 Euro 50.000 Euro 1.750/146 Euro 55.000 Euro 1.925/160 Euro 60.000 Euro 2.100/175 Euro 65.000 Euro 2.275/190 Euro 70.000 Euro 2.450/204 Euro Insgesamt bleibt Warken mit ihrem Vorschlag unter dem der Expertenkommission Gesundheit. Diese hatte sich für die Zahlung eines Betrags von 240 Euro im Monat ausgesprochen. Das entspräche einer zusätzlichen Belastung von 2.880 Euro im Jahr. Zudem plant Warken auch großzügigere Ausnahmen als die Expertenkommission: So sollen Eltern mit Kindern unter sieben Jahren oder Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige sowie Rentner von der Neuregelung ausgenommen sein. Für sie bliebe die Familienversicherung weiterhin kostenfrei. Auch Kinder bleiben weiterhin gratis mitversichert. Höhere Zuzahlungen Die Abschaffung der kostenfreien Familienversicherung ist dabei nicht die einzige Härte, die auf Versicherte zukommen könnte. So sollen laut Warken auch die Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel und Krankenhausbesuche erhöht werden. Dabei wolle man sich an den Vorschlägen der Expertenkommission orientieren. Mussten Patienten beispielsweise in der Apotheke bislang zwischen fünf und maximal zehn Euro für ein Medikament aus eigener Tasche zahlen, sollen künftig zwischen 7,50 und 15 Euro zugezahlt werden. Das entspräche einer Erhöhung um 50 Prozent. Allerdings waren die Zuzahlungsregeln seit 2004 nicht mehr angepasst worden. Warken bemerkte jedoch, dass die geltenden Härtefallregelungen bestehen bleiben sollen. Das heißt: Zuzahlungen sind nur bis zu einer individuellen Belastungsgrenze zu zahlen. Diese Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei Menschen mit chronischen Erkrankungen bei einem Prozent. Bei der Krankenkasse: Diese Zuzahlungen akzeptiert das Finanzamt Belege aufheben: Diese Medikamente können Sie steuerlich absetzen Keine homöopathischen Leistungen Gar nicht mehr zahlen sollen die Kassen künftig für homöopathische Leistungen . Warken betonte am Dienstag, dass die Ausgaben der Kassen einen nachweisbaren Nutzen für die Patienten haben müssen. Für homöopathische Mittel ist eine Wirkung über den Placeboeffekt hinaus jedoch nicht nachgewiesen. Eine Regelleistung ist Homöopathie auch jetzt schon nicht. Viele Krankenkassen bieten sie aber als Zusatzleistung an, mit der sie neue Kunden gewinnen wollen. Dies wäre zukünftig nicht mehr möglich. Keine Zahlungen für Hautkrebsscreenings Auch für Hautkrebsscreenings sollen die Kassen künftig nicht mehr zahlen. Bislang können sich alle Versicherten über 35 Jahre alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen. Ein konkreter Krankheitsverdacht muss dabei nicht vorliegen. Ferdinand Gerlach, Vorsitzender der Finanzkommission Gesundheit, sieht die anlasslosen Hautkrebsuntersuchungen jedoch kritisch. Es gebe keinen Nachweis dafür, dass Patienten, die an einem solchen Screening teilnehmen, länger leben. Künftig solle dies folglich nicht mehr von den Kassen bezahlt werden. Warken plant, rund drei Viertel der Kommissionsvorschläge umzusetzen. Insgesamt beziffert sie das Einsparpotenzial auf 20 Milliarden Euro. Das sind fünf Milliarden mehr als das für 2027 veranschlagte Minus der Kassen. Abgestimmt mit den anderen Ministerien sind die Vorschläge noch nicht, betonte Warken. Dennoch will sie bereits am 29. April einen Gesetzesvorschlag ins Bundeskabinett einbringen. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll dann auch der Bundestag über das Gesetz abstimmen. Dass es im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu Änderungen an den Reformplänen kommt, ist nicht auszuschließen.
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