Justiz: Täter-Opfer-Ausgleich: 583 Fälle in Sachsen-Anhalt
Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung – Täter und Opfer können im moderierten Gespräch eine Wiedergutmachung erarbeiten. Was aber, wenn die Tat digital geschehen ist?
Täter und Opfer setzen sich freiwillig und außerhalb eines Gerichts zusammen und finden einen Weg zur Wiedergutmachung: Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr 583 Mal genutzt worden. Im Vorjahr seien bei den Schlichterinnen 591 Fälle gelandet, davon hätten 270 den Bereich des Jugendstrafrechts betroffen, sagte die Koordinatorin für den Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen-Anhalt, Jennifer Schmidt, vom Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung.
Mit Abstand am häufigsten geht es um Körperverletzung, im vergangenen Jahr waren das 46 Prozent der Fälle. Häufig sind auch Delikte wie Diebstahl, Betrug, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Nötigung.
Zwei Drittel der Fälle werden geschlichtet
Ob es zu einem Täter-Opfer-Ausgleich kommt, entscheidet in der Regel die Staatsanwaltschaft. Diese nutze das Verfahren in der Regel noch zu selten, schätzt Schmidt ein. Anregen können ein solches Verfahren aber auch die Polizei, Rechtsanwälte oder die Betroffenen selbst. Die Täter haben dabei die Chance, Verantwortung für ihre Tat zu übernehmen. Auch die Einstellung des Verfahrens ist möglich.
Das Opfer kann dem Täter seine Gefühle und Ängste deutlich machen. Am Ende kann eine Entschuldigung, eine Geldzahlung oder eine Arbeitsleitung als Wiedergutmachung stehen. Durch die mögliche Einigung auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz könne zudem eine Zivilklage umgangen werden, betont Schmidt.
Knapp zwei Drittel der zugewiesenen Fälle seien im vergangenen Jahr geschlichtet worden, sagt Schmidt. 75 Prozent der Fälle waren binnen ein bis drei Monaten erledigt. Bei den anderen scheiterten die Versuche beispielsweise, weil Täter oder Opfer nicht mitmachen wollten.
Tat im digitalen Raum - und der Täter-Opfer-Ausgleich?
Die Beteiligten treffen sich zu den Gesprächen und sitzen sich direkt gegenüber. Das Verfahren muss aber weitergedacht werden angesichts immer mehr Delikten, die im digitalen Raum begangen werden, wie Schmidt sagt. Über Drohung, Beleidigung, Nötigung via Internet müsse nicht zwangsweise auf dem gleichen Weg der Täter-Opfer-Ausgleich stattfinden, könne es aber, sagt sie. "Wir brauchen Gesprächsforen im digitalen Raum und die Konzepte." Dabei spiele Datenschutz eine wichtige Rolle. Wie kann ein solches Gespräch digital sicher gestaltet werden? "Da müssen auch wir uns verändern", sagt Schmidt.
Erste Erfahrungen mit der Wiedergutmachung aus der Haft
Dass sich der Täter-Opfer-Ausgleich weiterentwickelt, zeigt die Ausweitung auf Gefangene. Die Möglichkeit der Wiedergutmachung aus der Haft gibt es seit dem vergangenen Jahr. "Wir sammeln gerade Erfahrungen", sagt Schmidt. Vier, fünf Fälle habe es bislang gegeben, überwiegend im Jugendvollzug, wo die Idee von Erziehung im Vordergrund stehe. Zum Abschluss sei aber noch keiner gekommen.
Die Schlichterinnen stehen immer vor der Frage, ob sie Täter und Opfer zusammenbringen und wenn ja, wie genau. Oft gehe es um häusliche Gewalt oder Missbrauch. In einem konkreten Fall gehe es um eine Tat, die bereits 20 Jahre zurückliege, berichtet Schmidt. Das zeige, dass neben den Opfern auch die Täter die Folgen einer Straftat mit sich tragen könnten. Schmidt kann sich vorstellen, die Zeit der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht zu nutzen für eine professionelle Mediation durch die Schlichter und Schlichterinnen des Täter-Opfer-Ausgleichs zur Aufarbeitung der Tat.
