Die Gesundheitskommission hat Reformen beim Krankengeld vorgeschlagen. Ein Teilkrankengeld soll auch Vorteile für die Versicherten bringen, birgt allerdings auch Risiken. Der "Werkzeugkasten" von Gesundheitsministerin Nina Warken dürfte gut gefüllt sein: Insgesamt 483 Seiten mit 66 Reformvorschlägen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung übergab ihr an diesem Montag die von Warken selbst ins Leben gerufene Expertenkommission. Gleich mehrere Vorschläge drehen sich um das Thema Krankengeld. Das ist nicht verwunderlich: Nach Krankenhäusern, Medikamenten und der ärztlichen Behandlung ist das Krankengeld für die Kassen mit 21,6 Milliarden Euro der viertgrößte Kostenfaktor. Neben einer Absenkung des Krankengelds und einer generellen Festlegung der maximalen Bezugsdauer auf 78 Wochen findet sich im Kommissionsbericht auch ein Vorschlag zur Einführung eines Teilkrankengelds. Doch was steckt hinter dieser Idee? Was gilt bislang? In Deutschland gilt bislang: Entweder Sie sind arbeitsfähig oder Sie sind nicht arbeitsfähig. Wer länger als sechs Wochen aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, bekommt von der Krankenkasse das Krankengeld ausgezahlt. Das System ist somit sehr starr und bildet nach Auffassung der Expertenkommission den tatsächlichen Verlauf vieler Krankheiten nicht ab. Gerade bei chronischen Erkrankungen oder bei längeren Genesungsprozessen seien viele Betroffene nach einiger Zeit zumindest teilweise wieder arbeitsfähig. Sie können ihren Beruf zwar nicht vollumfänglich ausüben, wohl aber in Teilzeit . Kehren Sie jedoch in ihren Beruf zurück, verlieren sie ihren Anspruch auf Krankengeld. Die Expertenkommission schlägt nun vor, das bestehende Krankengeldsystem deutlich flexibler zu gestalten. So könnte das Krankengeld künftig in Abstufungen von 25, 50, 75 und 100 Prozent ausgezahlt werden. Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job krankheitsbedingt also zu 50 Prozent ausführen könnte, bekäme er hierfür anteilig sein Gehalt, die fehlenden Stunden würden durch das Krankengeld ausgeglichen. Das ist natürlich im Sinne der Krankenkassen. Sie könnten ihre Krankengeldzahlungen verringern. Doch auch die Arbeitnehmer selbst profitieren nach Auffassung der Kommission von einer Neuregelung, indem ihnen die Rückkehr in den Job erleichtert wird. Dies wiederum könne positive Effekte auf den Gesundheitszustand, soziale Teilhabe und das Wohlbefinden der Langzeiterkrankten haben. In Schweden ist das Modell der Teilkrankschreibung bereits gelebte Praxis. Seit der jüngsten Reform können Arbeitnehmer zudem ihre Arbeitskraft eigenverantwortlich auf ihre Arbeitstage verteilen. Gerade für Berufsgruppen, die im Schichtdienst arbeiten, wie Ärzte, Polizisten oder Verkäufer, ist das eine echte Erleichterung. Schließlich ist eine Beendigung der Schicht nach der Hälfte der Zeit häufig kaum praktikabel. Welche Risiken hat ein Teilkrankensystem? Ein Problem, das auch die Gesundheitskommission sieht. Nicht jeder Arbeitsplatz ist für eine Arbeit in Teilzeit auch geeignet, merken die Experten an. Hier wäre eine Orientierung am schwedischen Ansatz eine Option. Ein weiteres Risiko laut Kommission: Arbeitgeber könnten Druck auf ihre Mitarbeiter ausüben, dass trotz Erkrankung teilweise gearbeitet wird, auch wenn dies medizinisch nicht ratsam ist. "Dies kann zur Verschleppung von Krankheiten und zur Chronifizierung führen", so die Kommission. Entscheidend sei es deshalb, dass die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit weiterhin von einem Arzt unter Zustimmung der betroffenen Person getroffen werde. Kritik gibt es auch von den Gewerkschaften. Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), sagte auf Nachfrage von t-online: "Wer krank ist, muss sich in Ruhe auskurieren können. Deshalb lehnt der DGB Teilkrankschreibungen entschieden ab." Es stelle sich die Frage, wie freiwillig die Entscheidung für eine Teilkrankschreibung sein könne, wenn im Arbeitsleben wirtschaftliche Zwänge oder hierarchische Strukturen enormen Druck ausübten. Aus Sicht des DGB sei es wesentlich wichtiger, die betriebliche Gesundheitsförderung zu stärken und Arbeitsbedingungen sicherzustellen, die alle in die Lage versetzten, gesund bis zur Rente zu arbeiten. Ob in Deutschland ein Teilkrankengeld eingeführt wird, ist bisher unklar. Die Entscheidung, welche der Kommissionsvorschläge letztendlich in die Praxis umgesetzt werden, obliegt nun Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Sie kündigte an, entsprechende Gesetzespläne bis zum Sommer ins Parlament zu bringen.