Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)
Sehr geehrte Mitglieder,
wir laden hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung am
Mittwoch, den 13. Mai 2026, 19:30 Uhr
im DSW Vereinsheim im neuen Nordbad, Alsfelder Straße 33, 64289 Darmstadt
ein.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederver-sammlung
- Totengedenken
- Ehrungen
- Jahresbericht des geschäftsführenden Vorstands
a) des Vorsitzenden
b) des Schatzmeisters - Bericht der Kassenprüfer des Gesamtclubs
- Bericht der Jugendwartin
- Anträge
- Entlastung des geschäftsführenden Vorstands
- Änderung der Satzung
- Wahl eines Kassenprüfers
- Verschiedenes
Erläuterung zur Satzungsänderung gemäß TOP 9
Die Satzungsänderung ist bedingt durch ein Schreiben des Finanzamts Darmstadt aus dem Dezember 2025, wonach diese Änderungen aufgrund der Vorgaben der Mustersatzung zum Erhalt der Gemeinnützigkeit eingefordert werden. Die Satzung ist insoweit seit Jahrzehnten unverändert und auch unbeanstandet geblieben. Auch wenn wir die Anmerkungen des Finanzamtes nicht überzeugend finden, sind sie dennoch im Vereinsinteresse vorsorglich umzusetzen.
Die 2. Änderung in § 18 Absatz 5 trägt dem Umstand Rechnung, dass bspw. die Übungsleiterpauschale per Anno inzwischen 3.300 € beträgt und hierdurch die Abteilungsarbeit insoweit erleichtert werden soll, dass diese Verträge nicht zur Zustimmung vorgelegt werden müssen.
Betroffen von den Änderungen sind § 1 (5) und (6) sowie § 18 (5).
Die geänderten Passagen sind nachfolgend abgedruckt, wobei die Ergänzungen fett markiert sind, im Übrigen die gestrichene Passage entsprechend zu erkennen ist:
§ 1 (5)
Der Club ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist ein reiner Sportverein, der auf der Grundlage des Amateursports der Pflege der Leibesübungen, im Besonderen der sportlichen Heranbildung der Jugend dient. Die Einkünfte aus Beiträgen, Umlagen und Spenden sowie etwaige Überschüsse aus sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen dürfen nur zur Durchführung dieser Aufgaben verwendet werden. Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs.
§ 1 (6)
Das Amt des Vereinsvorstands wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Abweichend hiervon kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass den Mitgliedern des Vorstands im Sinne des § 26 BGB (siehe § 10 Abs. 3 der Satzung) für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Im Übrigen Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Clubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 18 (5)
Innerhalb der ersten sechs Wochen eines Geschäftsjahres sind für den Gesamtclub durch den geschäftsführenden Vorstand (unter Federführung des Schatzmeisters) und für die Abteilungen durch die jeweiligen Abteilungsvorstände Finanzpläne aufzustellen. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Gesamtvorstand. Lehnt der Gesamtvorstand den Finanzierungsplan einer Abteilung ab, so hat hierüber die Jahreshauptversammlung des Clubs zu entscheiden. An- und Verkäufe, die im Einzelfall den Betrag von EURO 3.000,00 übersteigen und im Finanzplan nicht vorgesehen sind, sowie der Abschluss von Dauerschuldverhältnissen (Miet- und Pachtverträge, Sponsoringverträge sowie Trainerverträge, die nicht lediglich auf Stundenbasis abgerechnet werden und EURO 5.000,- € per anno übersteigen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Gesamtvorstands.
Die zu ändernde Fassung der Satzung ist zudem im Änderungsmodus auf unserer Vereinshomepage hier abrufbar.
