Hunde gequält: Frau wegen Tierquälerei im Saalekreis verurteilt
Neben einer Bewährungsstrafe für die Angeklagte verhängt das Gericht auch eine Geldstrafe für einen Mitangeklagten. In einer Tierarztpraxis darf die Frau dennoch weiter arbeiten.
Das Amtsgericht in Halle hat eine Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie in ihrer Tierpension im Saalekreis Hunde gequält hat. Ihr sei außerdem das Halten, Betreuen und Handeln sowie der sonstige berufliche Umgang mit Hunden für die nächsten vier Jahre verboten worden, teilte das Gericht mit. Gegen die Frau war wegen Tierquälerei in zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt worden.
Unter tierärztlicher Kontrolle dürfe die Frau hingegen weiterhin als tiermedizinische Fachangestellte in einer Tierarztpraxis arbeiten, hieß es. Dabei dürfe sie jedoch nicht allein für die Pflege und Betreuung der Hunde zuständig sein. Ein Mitangeklagter wurde vor dem Amtsgericht ebenfalls wegen Tierquälerei in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann gegen das Urteil Berufung oder Revision eingelegt werden.
