AfD: Bundesvorstand mahnt Hans Neuhoff ab
Weil er den obersten AfD-Parteirichter in Nordrhein-Westfalen unter Druck setzte, ergreift der Bundesvorstand Ordnungsmaßnahmen gegen den Europaabgeordneten Hans Neuhoff. Hintergrund ist ein wildes Ringen um Einfluss im Landesverband. Der Bundesvorstand der AfD geht mit einer Ordnungsmaßnahme gegen Hans Neuhoff vor, einen Europaabgeordneten und Mitglied des Landesvorstands in Nordrhein-Westfalen. Er habe gegenüber dem Präsidenten des Landesschiedsgerichts der Partei "einen zweifellos unangemessenen Ton" angeschlagen, heißt es in der Abmahnung , die t-online vorliegt. Sollte sich ein solcher Vorfall wiederholen, müsse Neuhoff "mit weitergehenden Ordnungsmaßnahmen" rechnen. Ermittlungen und Ausschlussverfahren Hintergrund ist ein parteiinterner Machtkampf: Mit einer heimlichen Beschlusskaskade wollte der AfD-Landesvorstand NRW um den Vorsitzenden Martin Vincentz ein Parteiausschlussverfahren gegen den einflussreichen Landtagsabgeordneten Klaus Esser abräumen, wie t-online exklusiv berichtete . Esser wird vorgeworfen, seinen Lebenslauf und sein Zeugnis als Jurist gefälscht und sich so einen wichtigen Job in der AfD-Fraktion verschafft zu haben. Das Ausschlussverfahren wirft ihm darüber hinaus vor, Mitglieder in seinem Kreisverband Düren falsch aufgenommen zu haben. Solche Vorgänge in der AfD haben in der Regel das Ziel, sich bei Kandidatenaufstellungen Mehrheiten zu sichern. Strafrechtliche Ermittlungen dazu stellte die Staatsanwaltschaft Aachen in dieser Woche ein. Es gebe keinen hinreichenden Anfangsverdacht. Wegen des Verdachts gefälschter akademischer Abschlüsse ermittelt sie aber weiter gegen Esser. Neuhoff ließ Vorwürfe fallen Eine zentrale Rolle in der Operation des Landesverbands zum Schutz von Esser kam dabei Neuhoff zu, der als Nicht-Jurist sozusagen über Nacht zum Prozessbevollmächtigten bestimmt wurde – und umgehend die schwerwiegendsten Vorwürfe fallen ließ und einen Vergleich anstrebte. Von Mauschelei und Kumpanei war daraufhin im Landesverband die Rede. Der Bundesvorstand um Alice Weidel schaltete sich ein. Das Verfahren gegen Esser werde "mit dem ursprünglichen Antrag von hier weitergeführt", hieß es in einem t-online vorliegenden Schreiben an den Landesverband. Beschlüsse des Landesvorstands, das Verfahren zu beenden, begreift es als nicht rechtens. Das Schreiben an den Richter Das wiederum brachte den Bundesvorstand nicht nur in direkte Konfrontation mit dem Landesvorstand – sondern auch Neuhoff in direkte Konfrontation mit dem Landesschiedsgericht. Der Präsident dieses parteiinternen Gerichts widersetzte sich nämlich den womöglich satzungswidrigen Plänen des Landesvorstands. Und das quittierte Neuhoff schließlich mit einem neunseitigen Schreiben, in dem der Bundesvorstand nun einen Verstoß gegen die Ordnung der Partei erkennt. Darin heißt es über den Landesschiedsgerichtpräsidenten: "Seine Mitteilungen bedeuten nichts anderes als einen versuchten, schwerwiegenden Eingriff in die satzungsgemäße Arbeit und Funktionsweise des Schiedsgerichts." Neuhoff attestiert ihm einen "schwerwiegenden Verstoß gegen die Ordnung der Partei". Das ist die übliche Formulierung, mit der Ordnungsmaßnahmen und Parteiausschlussverfahren begründet werden. "Wink mit dem Zaunpfahl" Der oberste Parteirichter in NRW sah seine Unabhängigkeit von Neuhoff als Mitglied des Landesvorstands bedroht und schaltete den Bundesvorstand ein . Neuhoff dementierte in einer folgenden Anhörung, eine Drohung beabsichtigt zu haben. Abwenden konnte er die nun vorliegende Abmahnung damit letztlich aber nicht. "Es bedarf keiner näheren Begründung, dass der Hinweis eines – keineswegs einflusslosen – Mitglieds des für etwaige Parteiordnungsmaßnahmen gegen den Präsidenten des Landesschiedsgerichts auch zuständigen Landesvorstands jedenfalls einen 'Wink mit dem Zaunpfahl' darstellen würde und von dem so Angesprochenen so verstanden werden musste", heißt es in der Abmahnung. Es sei hingegen nicht zweifelsfrei festzustellen, dass Neuhoff vorsätzlich zur Beeinflussung des Verfahrens gehandelt habe. "In Ansehung Ihres Engagements für die Partei und Ihrer Verdienste um sie erscheint das Aussprechen einer Abmahnung als eine notwendige, aber auch hinreichende Ahndung dieses Verhaltens", heißt es weiter. Ob der Beitritt des Bundesvorstands zum Ausschlussverfahren gegen Esser rechtens sei – und ob es dementsprechend weiter vorangetrieben wird, statt wie vom Landesvorstand vorgesehen mit einem Vergleich beendet ist – muss das Landesschiedsgericht noch entscheiden.
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