Wer mit einer Erstattung rechnet, wird seine Steuererklärung möglichst früh einreichen wollen. Doch erst ab einem bestimmten Monat ist das auch sinnvoll. Das Jahr 2025 ist zwar vorbei, doch viele Steuerpflichtige müssen sich noch einmal damit beschäftigen: wenn sie ihre Steuererklärung machen. Die meisten dürften diese lästige Pflicht so lange wie möglich vor sich herschieben, andere können sie gar nicht schnell genug erledigen – getreu dem Motto: aus den Augen, aus dem Sinn. Doch wie früh kann man die Steuererklärung eigentlich einreichen? Kann man es mit dem Eifer auch übertreiben? Steuererklärung: frühestmöglicher Abgabetermin 2026 Grundsätzlich können Sie jede Einkommensteuererklärung mit Ablauf des betreffenden Steuerjahres beim Finanzamt abgeben. Für 2025 also frühestens am 1. Januar 2026 um 0.00 Uhr. Das ist jedoch nicht zu empfehlen. Besser ist, Sie warten mit der Abgabe bis Anfang März 2026. Grund dafür ist, dass Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zum 28. Februar Zeit haben, die notwendigen Unterlagen wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsmitteilungen oder Rentenbezugsmeldungen an die Finanzämter zu übermitteln. Das ist besonders relevant für Nutzer der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung (Belegabruf). Neue Regeln: Das ist bei der Steuererklärung für 2025 anders Checkliste für die Steuererklärung: Diese Unterlagen brauchen Sie Damit können Sie alle Daten, die dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegen, automatisch abrufen und in Ihre Steuererklärung übertragen lassen. Sie brauchen dann nur noch zu prüfen, ob alle Angaben korrekt sind. Dadurch haben Sie weniger manuellen Aufwand und es schleichen sich weniger Fehler ein, als wenn Sie alles selbst in die Formulare eingeben müssten. Um den Belegabruf zu nutzen, benötigen Sie entweder Zugang zur Plattform Elster oder eine geeignete Steuer-App. Wann die Finanzämter mit der Bearbeitung starten Ist der 28. Februar 2026 verstrichen und rechnen Sie mit einer Steuererstattung, gibt es keinen Grund mehr zu zögern. Zwar beginnen viele Finanzämter erst ab Mitte März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen, da dann die neuesten Softwareversionen mit allen Gesetzesänderungen zur Verfügung stehen, die Reihenfolge richtet sich aber nach dem Eingangsdatum. Das heißt: Wer seine Steuererklärung bereits am 1. März eingereicht hat, bekommt seinen Steuerbescheid sehr wahrscheinlich schneller als jemand, der sie erst am 15. März abgegeben hat. Auch eine etwaige Erstattung fließt dann früher auf Ihr Konto. 2026 gilt die normale Abgabefrist Sind Sie andersherum gar nicht so erpicht auf einen schnellen Steuerbescheid, da Sie vermutlich Steuern nachzahlen müssen, oder können Sie sich schlicht nicht aufraffen, sollten Sie sich dennoch ein Datum merken: den 31. Juli 2026. Für all jene, die dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben (sogenannte Pflichtveranlagung), und das selbst erledigen, gilt seit 2025 wieder die altbekannte Frist bis Ende Juli. Wegen der Corona-Pandemie waren die Abgabetermine vergangener Steuererklärungen um mehrere Monate nach hinten geschoben worden. Lesen Sie hier, was Ihnen droht, wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät einreichen. Frist verlängern – so geht's Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, wie Sie sich selbst einen Aufschub organisieren: Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen. Dank der professionellen Unterstützung verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28. Februar 2027. Lesen Sie hier, wann sich ein Steuerberater für Sie lohnt. Wer seine Steuererklärung freiwillig abgeben kann, hat noch mehr Zeit: Personen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können die Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Dezember 2029 einreichen.