Am Montag soll im Bundestag die Entscheidung über drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht fallen. Die AfD macht Druck auf die SPD-Kandidatin. Vor der Sitzung des Richterwahlausschusses des Bundestages hat die AfD ihre Kritik an der SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold bekräftigt. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann wiederholte vor Journalisten AfD-Vorwürfe, die Kandidatin sei eine Enteignungsbefürworterin und für eine "radikale Klimapolitik". Sollten die Abgeordneten von CDU und CSU bei der für Donnerstag geplanten Wahl im Bundestag der Juristin tatsächlich zur Mehrheit verhelfen, wäre dies ein "Skandal". Kaufhold und der Kandidat der Union, Günter Spinner, sind vom Richterwahlausschuss bereits vorgeschlagen. Über die dritte Personalie, die SPD-Kandidatin Sigrid Emmenegger, soll der Ausschuss an diesem Montagabend entscheiden. Sie war nach dem Wirbel und dem Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf als neue Kandidatin nominiert worden . AfD kann mit Spinner und Emmenegger leben Spinner könne man sich vorstellen, sagte Baumann. Emmenegger sei nicht durch öffentliche Ausformulierungen aufgetreten, dass man kritisch einhaken müsse. Wenn er aber sehe, dass die SPD Kaufhold nach wie vor vorschlage, "sehe ich, wie weit sie zu gehen bereit ist, Aktivistinnen in das Verfassungsgericht wählen zu lassen". Kaufhold war Mitglied einer Kommission, die sich im Auftrag des Berliner Senats mit der "Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen" beschäftigte. Die Kommission war eingesetzt worden, um Wege zur rechtssicheren Umsetzung des Berliner Volksentscheid zu Vergesellschaftungen zu erarbeiten. Aus dieser Funktion leiten Kritiker den Vorwurf ab, Kaufhold sei eine Befürworterin von Enteignungen. Der Vorwurf der Radikalität in der Klimapolitik zielt auf Äußerungen Kaufholds ab, wonach sie den Gerichten in diesem Bereich eine wichtige Rolle zumisst, weil sich Parlamente oft mit der Umsetzung "unpopulärer Maßnahmen" schwer täten. Zugleich stellte Kaufhold allerdings fest, dass die politische Legitimation von Parlamenten deutlich höher sei als die von Gerichten. Am Donnerstag ist die Wahl der drei Kandidaten im Plenum geplant. Als Richter gewählt ist, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages erhält.