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Август
2025

Ist Wohngeld pfändbar? Das sollten Sie wissen

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Viele Haushalte sind auf Wohngeld angewiesen. Bei Verschuldung besteht jedoch die Befürchtung, dass das Wohngeld gepfändet wird. Wir klären, ob das stimmt. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der eine Verschuldung droht oder bereits eingetreten ist, lohnt es sich, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, um einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Aber auch alleine können Sie Ihr Wohngeld absichern. Keine Pfändung – jedoch Ausnahmen Wohngeld kann nicht gepfändet werden. Es soll dazu beitragen, dass Leistungsempfänger trotz finanzieller Schwierigkeiten in ihrer Wohnung bleiben können. Diese Leistung ist nach § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I geschützt (Sozialgesetzbuch Erstes Buch). Haben Sie das Wohngeld jedoch nicht für die Mietzahlung verwendet, kann es anders aussehen: Dann darf der Vermieter das Wohngeld pfänden, wenn er ein berechtigtes Interesse hat – etwa weil er den Mietzuschuss nicht erhält. Gleiches gilt für einen Darlehensgeber, der den Kauf Ihrer Immobilie finanziert hat und nun keine vertraglich vereinbarten Raten mehr bekommt. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Pfändung auf genau die Wohnung bezieht, für die das Wohngeld gezahlt wird. So schützen Sie Ihr Geld bei einer Pfändung Das ist wichtig: Ihr Wohngeld kann, wenn überhaupt, nur dann gepfändet werden, wenn Ihr Vermieter oder Kreditgeber über einen Vollstreckungstitel verfügt. Das heißt, die Gläubiger wollen damit ihre Forderung zwangsweise durchsetzen. Dies müssen sie beim Gerichtsvollzieher beziehungsweise beim Vollstreckungsgericht beantragen. Sobald Sie die entsprechende Mitteilung per Post erhalten haben, haben Sie eine bestimmte Frist, innerhalb derer Sie etwas unternehmen können, um Ihr Geld zu schützen. Richten Sie bei Ihrer Bank ein P-Konto – ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto – ein. Beim P-Konto ist Ihnen ein Mindestbetrag sicher. Schutz vor Pfändung: Das sind die Vor- und Nachteile eines P-Kontos Ohne das P-Konto wird Ihr Konto möglicherweise gesperrt und Sie können nicht mehr auf Ihr Geld zugreifen. Mit einem Pfändungsschutzkonto ist Ihnen ein Betrag bis zu 1.560 Euro sicher. Alles, was darüber hinausgeht, kann der Gläubiger entsprechend seiner Forderung pfänden. Haben Sie Unterhaltsverpflichtungen, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag. Erhalten Sie eine Wohngeldnachzahlung, kann ein P-Konto diese schützen – auch bei Beträgen bis 500 Euro. Voraussetzung ist jedoch, dass in den betreffenden Monaten kein pfändbarer Guthabenüberschuss entstanden ist. Um sicherzustellen, dass das Wohngeld zum Beispiel im Falle einer Privatinsolvenz geschützt bleibt, ist es ratsam, zusätzlich die Freigabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle zu beantragen. Welche Gelder nicht pfändbar sind Unpfändbares Einkommen beziehungsweise nicht pfändbare Beträge sind in § 850a der Zivilprozessordnung (ZPO) zusammengefasst. Daneben sind folgende Bezüge als unpfändbares Einkommen oder als unpfändbare Lohnbestandteile anzusehen: Entlohnung von Mehrarbeitsstunden (zur Hälfte) Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses / Treugelder (jeweils im üblichen Rahmen) Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder, sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, Entgelt für selbst gestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen (jeweils im üblichen Rahmen) Weihnachtsgeld Geburtsbeihilfen, Beihilfen bei Schließung einer Ehe / Lebenspartnerschaft Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und Ähnliches Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen Blindenzulagen Kindergeld und Renten Es ist nicht möglich, Kindergeld zu pfänden. Es steht dem jeweiligen Kind zu und nicht dem gesetzlichen Vertreter. Renten sowie Unterhaltsrenten auf Basis gesetzlicher Vorschriften können unter bestimmten Voraussetzungen – unter Wahrung eines Mindestbetrags – gepfändet werden. Der pfändbare Anteil berechnet sich aus der Höhe des Einkommens und der Zahl unterhaltsberechtigter Personen.





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