Voraussetzungen für Ehrungen durch den BSV
Voraussetzungen für Ehrungen durch den BSV
Das Präsidium hatte zuletzt über einige Ehrungsanträge zu beraten. Um die Voraussetzungen nach der Ehrenordnung zu verdeutlichen, sei auf Folgendes hingewiesen:
Für langjährige Mitgliedschaft werden Treuenadeln verliehen, die Voraussetzungen sind in der Ehrenordnung bestimmt und unproblematisch.
Die Verleihung von Ehrennadeln und Ehrenbrief setzt eine mindestens achtjährige aktive und verdienstvolle Mitarbeit in Verband, Bezirk oder Verein voraus. Sofern diese Voraussetzungen nicht durch langjährige herausgehobene Ämter, beispielsweise als Vereinsvorsitzender oder Bezirkssprecher, belegt sind, erwarten wir mit dem Ehrungsantrag eine nachvollziehbare Begründung, die sich nicht in der Aufzählung von Vorstandsämtern erschöpft. Voraussetzung für die goldene Ehrennadel ist darüber hinaus, dass die silberne Ehrennadel bereits verliehen wurde (und seitdem weitere aktive u
