Hardheim: Technischer Ausschuss sagt "Ja" zum Windpark
Hardheim. (adb) In der Aula des Walter-Hohmann-Schulverbunds tagte am Montag der Technische Ausschuss. Im Mittelpunkt stand wieder einmal der geplante Windpark "Kornberg-Dreimärker". So wurde der Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windkraftanlagen auf Bretzinger, Höpfinger und Waldstetter Gemarkung besprochen.
Wie Bürgermeister Volker Rohm eingangs betonte, müsse sich der Technische Ausschuss aus verwaltungsrechtlichen Gründen mit dem Windpark befassen, nachdem entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse bereits getätigt wurden.
Der stellvertretende Bauamtsleiter, Bernhard Popp, führte in das Thema ein und skizzierte die Eckdaten der beiden Vorhaben: Während die EE Bürgerenergie Hardheim drei jeweils 199,90 Meter hohe Windenergieanlagen des Typs "Enercon E-138 EP3 E2" im Gewann "Bergholz" zu errichten gedenkt, plant die EE Bürgerenergie Höpfingen eine 206,65 Meter hohe Windenergieanlage des Typs "Enercon E-115 EP3 E3" auf Höpfinger Grund und eine 229,13 Meter hohe Windenergieanlage des Typs "Enercon E-138 EP3 E2" auf der Gemarkung von Waldstetten. "Die Abstände zu besiedelten Gebieten betragen bei den Hardheimer Anlagen zwischen 930 und 1900 Metern und in Höpfingen zwischen 780 und 1520 Metern", erläuterte Popp und verwies darauf, dass der vorgeschriebene Mindestabstand bei nur 700 Metern liege.
Kompakt fasste er die wesentlichen Gutachten zum Schallschutz, die Berechnungen der Schattenwurfdauer, zur Verträglichkeit des Nachlaufs der Windkraftanlagen mit Flugverkehr am Walldürner Verkehrslandeplatz sowie diverse Umwelt- und Naturschutzgutachten und die FFH-Verträglichkeitsprüfung zusammen. Das Vorhaben befinde sich im Außenbereich, die Standorte für die geplanten Windräder lägen innerhalb von Gebieten, die ohnehin für die Windenergie-Nutzung angedacht seien. "Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht mehr entgegen, sobald der Teilflächennutzungsplan Windkraft oder die flächenhafte Änderung oder Anpassung der Konzentrationszone ,Windpotenzialfläche‘ Kornberg abgeschlossen sind", merkte er an.
Generell aber seien alle Windenergieanlagen genehmigungsfähig, wenngleich teilweise mit Änderungen. Gleichsam gab Popp bekannt, dass der Ortschaftsrat Bretzingen die Errichtung und den Betrieb aller fünf Anlagen im Mai einstimmig abgelehnt und in diesem Zusammenhang auch ein neues Schallgutachten zur Ermittlung der tatsächlichen Vorbelastung gefordert hatte (die RNZ berichtete).
Auf Rückfrage des Bretzinger Ortsvorstehers Steffen Berberich konstatierte Popp, dass "keine schädlichen Einwirkungen durch Geräusche" zu erwarten seien und der monierte Schattenwurf durch ein sogenanntes Schattenwurf-Abschaltmodul unter die Tageshöchstgrenze von 30 Minuten reguliert würde. Hier hob Berberich hervor, dass die drei neuen Anlagen auf Pülfringer Gemarkung mit ihren effektiven Auswirkungen noch nicht in den Gutachten berücksichtigt worden seien.
Im Ganzen kam das Gremium der Beschlussvorlage nach und erteilte mit acht Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen das gemeindliche Einvernehmen für die Anlagen HAR-1 und HAR-2 und bei neun Ja-Stimmen sowie einer Enthaltung auch für die Anlage HAR-3. Die beiden auf der Gemarkung der Gemeinde Höpfingen angedachten Anlagen, HÖP-1 und HÖP-2, wurden mit neun Ja-Stimmen und einer Enthaltung befürwortet. Wie Bernhard Popp abschließend erklärte, sei Hardheim von der Anlage HÖP-1 aufgrund von Flügelschlag-Überschirmung indirekt betroffen.
