Dossenheim: Ältestenrat und Videokonferenzen
Dossenheim. (dw) Der Gemeinderat änderte in seiner jüngsten Sitzung die Hauptsatzung mit dazugehöriger Geschäftsordnung, die die Zuständigkeiten und Ablauforganisation der kommunalen Selbstverwaltung regeln. Drei Punkte waren wesentlich: Die Einführung eines Ältestenrats, die Ermöglichung von Videokonferenzen sowie die Entscheidungsbefugnis im Rahmen des Haushaltsplans beschließender Ausschüsse und des Bürgermeisters. Hauptsatzung und Geschäftsordnung wurden am Ende einstimmig geändert, einzelne Punkte waren dennoch auf geteiltes Echo gestoßen.
Zum Ältestenrat: Alle Sprecher lobten die Funktion des freiwilligen Gremiums, das den Bürgermeister zu Tagesordnung und Ablauf von Gemeinderatssitzungen berät. Mitglieder sind der Bürgermeister, seine Stellvertreter sowie je ein Mitglied jeder Fraktion. Es wird von derselben benannt. Laut Geschäftsordnung beruft der Bürgermeister den Ältestenrat im "Bedarfsfall" ein. Man findet sich auch zusammen, wenn mindestens ein Viertel seiner Mitglieder dies beantragt.
2013 war die damalige Grünen-Fraktion mit ihrem Wunsch nach einem Ältestenrat noch gescheitert. Damals war die "Sitzung der Fraktionssprecher" eingerichtet worden. Obwohl diese in den vergangenen Monaten in großer Regelmäßigkeit einberufen worden sei, so Carlo Bonifer (SPD), wird sie nach Mehrheitsbeschluss nun vom Ältestenrat abgelöst. Bonifer sprach weiter vom "vertrauensvollen Verhältnis". Seine Fraktion sehe daher keine Notwendigkeit, etwas am Verfahren zu ändern.
Matthias Harbarth (CDU) störte sich vor allem an der Bezeichnung, die zur "modernen und progressiven" Bergstraßengemeinde nicht passe. Er empfand den Namen fast als "diskriminierend". "Mir ist die Funktion wichtig, egal wie das Kind heißt", meinte dazu Bürgermeister David Faulhaber. Ähnlich äußerte sich auch Cornelia Wesch (FW). Helga Waller-Baus (Grüne) betonte die Möglichkeit, ein konstruktives Miteinander im Vorfeld einer Sitzung aufzubauen. Mit 14 Ja- bei sieben Nein-Stimmen wurde der Einrichtung eines Ältestenrats zugestimmt.
Die Einfügung der Ermöglichung von Videokonferenzen erfolgte nach Tischvorlage nahezu spontan. Der Gemeindetag habe wenige Tage zuvor die vom Landtag mit Einfügung des Paragrafen 37a in die Gemeindeordnung ermöglichte Einberufung von Videokonferenzen weiter erläutert. Da Hauptsatzung und Geschäftsordnung ohnehin auf der Tagesordnung standen, bot sich die Chance zur schnellen dauerhaften Legitimation vor Ort. "Wir begrüßen das ausdrücklich, dass wir das aufnehmen", so Hergen Schultze (Grüne).
Strittig war die in Eurobeträgen gemessene Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters. David Faulhaber darf kraft seines Amtes im Haushaltsplan ab jetzt Mittel bis zu einem Betrag von 50.000 Euro im Einzelfall selbstständig bewirtschaften – sprich ausgeben. Zuvor waren es 20.000 Euro. Diese Ausdehnung wurde teilweise, unter anderem von der SPD, kritisiert. Man bewege sich stets im Mittelfeld der vom Gemeindetag vorgegebenen Bandbreite, erklärte dazu Faulhaber. Wesch sah die Kontrollfunktion des Gemeinderats bei diesen Beträgen gleichwohl nicht mehr gegeben.
Die Erhöhung fand dennoch eine Mehrheit. Allerdings war eine getrennte Abstimmung über den Paragrafen 11 der Hauptsatzung vonnöten. Das seien keine "Ewigkeitsparagrafen" wie beim Grundgesetz, meinte Schultze dazu. Eine Änderung sei möglich. "Wir springen mit", sagte Hendrik Tzschaschel (FDP). Die in ähnlicher Größenordnung erfolgte Erhöhung der Beträge für die beschließenden Ausschüsse schien unproblematisch.
