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Январь
2020

Stuttgart: Verfassungsrichter verhandeln über Volksbegehren gegen Kita-Gebühren (Update)

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		Stuttgart:  Verfassungsrichter verhandeln über Volksbegehren gegen Kita-Gebühren (Update)

Stuttgart. (dpa/lsw) Wie viel direkte Demokratie ist im Südwesten möglich, wenn damit hohe Kosten für den Staat entstehen? Diese grundsätzliche Frage schwingt mit, wenn das Landesverfassungsgericht Ende März über ein Volksbegehren zur Abschaffung von Kita-Gebühren entscheidet. Die oppositionelle SPD hatte das Volksbegehren geplant, aber das Innenministerium lehnte den Antrag dazu ab. Am Montag tauschten beide Seiten ihre Argumente vor Gericht in Stuttgart aus.

SPD-Landes- und Landtagsfraktionschef Andreas Stoch argumentierte, es sei ungerecht, wenn Eltern in manchen Kommunen Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder zahlen müssten und in anderen nicht. Einkommensschwache Familien würden überproportional belastet, selbst wenn die Gebühren sozial gestaffelt seien. Die SPD geht davon aus, dass mit dem Wegfall der Gebühren Kosten von jährlich etwa 529 Millionen Euro entstehen, für die dann der Staat aufkommen muss.

Der Anwalt des Innenministeriums, Winfried Porsch, hielt dagegen: Das Volksbegehren sei nicht zuzulassen, weil es im Erfolgsfall den Landesetat wesentlich belasten würde. Denn bei einem Wegfall der Kita-Gebühren müsste das Land einen Betrag aufbringen, der deutlich mehr als 0,5 bis 0,7 Prozent des Haushaltsvolumens betrage. Bei kleineren finanziellen Beträgen hält das Ministerium Volksbegehren für zulässig. Das Ministerium bezieht sich bei diesen Marken auf Verfassungen und Gerichtsentscheidungen aus anderen Bundesländern - für Baden-Württemberg gibt es noch keine Rechtsprechung.

Vor Gericht drehte sich viel um die Frage, wie die entsprechende Passage in der baden-württembergischen Landesverfassung auszulegen ist. Darin heißt es: "Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet keine Volksabstimmung statt." Die Frage ist, ob die Gesetzesänderung, die das Volksbegehren anstrebt, unter diese Passage fällt. Zudem hatten die Richter viele Fragen: Wie soll etwa der Betrag errechnet werden, den ein Kita-Träger vom Staat erhält, wenn die Eltern keine Gebühren mehr zahlen müssen?

SPD-Politiker Stoch und Anwalt Joachim Wieland erklärten, dass es beim Volksbegehren nur um die grundsätzliche Entscheidung gehe, den Kita-Besuch gebührenfrei zu machen. Die konkrete Ausgestaltung des finanziellen Ausgleichs sei Verhandlungssache zwischen dem Land und den Kommunen. Der Anwalt der Gegenseite, Porsch, kritisierte, wesentliche Dinge seien im vorgesehenen Gesetzentwurf nicht geregelt. Sollte er in dieser Form durchgehen, gäbe es einen "knallharten Rechtsanspruch" der Kita-Träger gegenüber dem Land auf finanzielle Erstattung. Das Land habe dann wenig Spielraum.

Das Gericht will nach Angaben des Vorsitzenden Richters Malte Graßhof am 30. März eine Entscheidung verkünden. Man werde nach juristischen Kriterien entscheiden. Für den Landesvorsitzenden des Vereins Mehr Demokratie, Edgar Wunder, ist das faktisch aber auch eine politische Entscheidung: Verfassungstexte ließen sich unterschiedlich auslegen. Wunder sagte: "Bleibt man beim Wortlaut der Landesverfassung, wäre das Kita-Volksbegehren zulässig." Interpretiere man über den Wortlaut der Verfassung hinaus, könne es auch für unzulässig erklärt werden.

Eltern müssen in Baden-Württemberg für den Kita-Besuch ihrer Kinder Gebühren zahlen, die in den Kommunen unterschiedlich hoch sind. Über ein Volksbegehren, das am Ende in eine Volksabstimmung münden könnte, will die SPD die Gebühren abschaffen. Die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnt eine generelle Gebührenfreiheit ab mit der Begründung, dass das für das Land zu teuer sei.

"Ich bin guten Mutes nach der Verhandlung", sagte Stoch. Er traue sich aber keine Prognose zu, wie das Gericht entscheiden werde. Es gehe um komplexe juristische Fragen.


Das müssen Sie kompakt wissen

Die wichtigsten Argumente, Fragen und Antworten rund um das Volksbegehren kompakt auf einen Blick:

> Was sind Volksbegehren und Volksabstimmungen? Mit einem Volksbegehren können Bürger ein Thema anstoßen. Ein Volksbegehren kann in eine Volksabstimmung münden, also in die Befragung der Bürger. Die Hürden dafür hat die grün-rote Vorgängerregierung 2015 gesenkt, um mehr direkte Demokratie in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Bislang gab es im Südwesten keine von Bürgern initiierte Volksabstimmung. Die Abstimmung über das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Jahr 2011 hatte die Landesregierung selbst auf den Weg gebracht.

> Was will die SPD? Die SPD hat vor einem Jahr den Startschuss für ein Volksbegehren gegeben, um Kitas gebührenfrei zu machen. Sie sammelte rund 10 000 Unterschriften und reichte einen Antrag auf ein Volksbegehren beim Innenministerium ein. Bislang zahlen die Eltern in den Kommunen im Südwesten für die Betreuung ihrer Kinder unterschiedlich hohe Beiträge. Hingegen sind die Kitas etwa in Rheinland-Pfalz für Kinder ab zwei Jahren gebührenfrei. Gäbe es keine Gebühren mehr, müsste das Geld aus dem Landesetat kommen. Nach Angaben der SPD geht es um etwa 529 Millionen Euro im Jahr - der Gemeindetag geht von einem höheren Betrag aus. Fallen die Gebühren weg, sollen nach dem Willen der SPD sowohl kommunale, als auch kirchliche und private Kita-Träger die finanziellen Beträge vom Land erstattet bekommen.

> Wie entschied das Innenministerium? Die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnt eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas ab, weil das fürs Land zu teuer sei. Das CDU-geführte Innenministerium schob dem Volksbegehren einen Riegel vor und führte rechtliche Gründe an: Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, würde das den Etat des Landes wesentlich beeinflussen. Zudem seien auch keine Volksbegehren über Abgabengesetze möglich. Das Vorhaben der SPD widerspreche dem Grundgesetz und der Landesverfassung. Denn in der Landesverfassung heißt es im Artikel 59: "Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet keine Volksabstimmung statt."

> Was hält die SPD dagegen? Die SPD argumentiert, dass es bei der von ihr angepeilten Gesetzesänderung für kostenlose Kitas im Südwesten nicht um das Staatshaushaltsgesetz gehe. Das von der SPD formulierte Änderungsgesetz sei auch kein Abgabengesetz. Landeschef Andreas Stoch erklärte mehrfach: "Wenn direkte Demokratie kein Geld kosten darf, können Sie sie gleich abschaffen."

> Was passierte vor Gericht? Die beiden Seiten tauschten noch einmal ihre Argumente aus. Die Richter stellten dabei auch viele Fragen zur konkreten Umsetzung des Gesetzentwurfs, der dem geplanten Volksbegehren zugrunde liegt. Was ist, wenn eine Kita teuer modernisiert wird und mehr Leistungen anbietet? Was ist, wenn eine Gemeinde heute schon keine Kita-Gebühren erhebt - bekommt die dann keinen finanziellen Ausgleich? Die SPD erklärte, dass es ihr erst einmal nur grundsätzlich um die Gebührenfreiheit gehe. Details müssten dann ausgehandelt werden.

> Wann gibt es eine Entscheidung? Das Gericht will am 30. März dieses Jahres eine Entscheidung verkündet werden. Sollte der Verfassungsgerichtshof der SPD recht geben, will die Partei nach Angaben ihres Generalsekretärs Sascha Binder so schnell wie möglich das Volksbegehren auf den Weg bringen. Unter Beachtung diverser Fristen würde eine mögliche Volksabstimmung dann in die Zeit des Landtagswahlkampfes fallen. Sollte die SPD vor Gericht scheitern, will sie das Thema Kita-Gebühren ebenfalls in den Landtagswahlkampf ziehen. Die Wahl ist im März 2021.

Update: Montag, 20. Januar 2020, 16.26 Uhr






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