Stadtfest-Streit SInsheim: Der Täter bekommt eine allerletzte Chance
Sinsheim. (jou) Als einen „außergewöhnlichen Fall“ beschreibt die Richterin vor dem Heidelberger Amtsgericht den Prozess um die Straftat, die sich am Sinsheimer Stadtfest ereignet hatte (wir haben mehrfach berichtet). Am Donnerstag ist nun das Urteil gefallen. Der 19-jährige Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt, obwohl er zum Tatzeitpunkt wegen Betrugs bereits eine Bewährungsstrafe hatte. Damit folgten die Richterin und die beiden Schöffen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Im Jugendstrafrecht gehe es auch immer um einen erzieherischen Gedanken, erklärte die Richterin.
Mit diesen Folgen für das Opfer, es erlitt schwere Kopfverletzungen, gäbe es normalerweise kein solches Urteil, sagte die Richterin in ihrer Begründung. Hier seien es aber „ganz besondere Umstände“. Normalerweise habe sie es bei ähnlichen Verhandlungen mit Leuten zu tun, die ihr Opfer nicht kennen, in der Gruppe angreifen, es wehrlos zu Boden schlagen und daran Spaß hätten, mit dem Kopf „Fußball zu spielen“. Denen sei es „scheiß egal, ob der andere überlebt“. Oft hätten diese Menschen aber Glück, dass das Opfer keine so schweren Verletzungen habe.
Der Sinsheimer Fall war ein anderer. Opfer und Täter kannten sich und waren zeitweise Freunde. Auch blieb der Täter an der Unfallstelle und stellte sich der Polizei. Das habe sie bisher noch nie erlebt, sagte die Richterin. Außerdem hat sich der Angeklagte noch Tage nach der Tat nach dem Opfer erkundigt. Der Angeklagte habe das Opfer im Bruchteil einer Sekunde zu Boden geworfen. Er habe nicht gewollt, dass der junge Mann solche schweren Verletzungen davonträgt. „Darüber sind wir uns alle klar“, sagte die Richterin.
Und stimmte damit auch der Staatsanwältin zu, die in ihrem Plädoyer herausstellte, dass die Aggressivität durchaus auch vom Opfer ausging, das 1,7 Promille hatte. Es sei dem Angeklagten „richtig auf die Nerven“ gegangen und er wollte die knapp 30-minütige Diskussion, die der Straftat vorausgegangen war, beenden. Dafür nutzte er seine überlegene Körperkraft. Daher habe der über zwei Meter große Mann seinen ehemaligen Freund schwunghaft mit einem „Fußfeger“ zu Boden geworfen.
Die Staatsanwältin sah aber das Tatmerkmal einer gefährlichen Körperverletzung gegeben, da dies eine, wie es im Strafgesetzbuch steht „Leben gefährdende Behandlung“, war. Der Angeklagte habe die Folgen dieses Wurfes billigend in Kauf genommen.
Das sah die Richterin genauso. Staatsanwaltschaft und das Schöffengericht hielten die mehrmaligen Entschuldigungen des Täters, der auch sein letztes Wort an das Opfer richtete und sich während des Prozesses sowie danach nochmals entschuldigte, für glaubhaft. Er muss nun an einem Drogenberatungsgespräch teilnehmen, ein Sozialtraining machen und sich schnell Arbeit suchen.
Das Opfer bekommt außerdem 15.000 Euro Schadensersatz vom Angeklagten. Darauf haben sich Nebenklägervertreter und Rechtsanwalt in einem angehängten zivilrechtlichen Verfahren geeinigt. Da die finanziellen Folgen für das Opfer, das noch einmal operiert werden muss, nicht abschließend beziffert werden können, kann sich die Summe noch erhöhen.
