Udo Di Fabio im RNZ-Interview: "Demokratie hängt maßgeblich von uns Bürgern ab"
Von Daniel Bräuer
Lobbach. Udo Di Fabio (65) war von 1999 bis 2011 Verfassungsrichter und lehrt Öffentliches Recht in Bonn. Am Donnerstag ist er zu Gast bei den „Lobbacher Gesprächen“ der SPD in der Manfred-Sauer-Stiftung (Neurott 20, 18.30 Uhr).
Herr Prof. Di Fabio, Ihr Thema lautet „Deutschland in guter Verfassung?“. Ist das Fragezeichen angebracht?
Ich glaube schon. Die Demokratie wird in den letzten Jahren auch international als fragil wahrgenommen. Phänomene wie Donald Trump oder das Brexit-Referendum machen uns nervös, weil die Grundlagen der Demokratie nicht mehr so sicher wirken wie zuvor. Die Erosion der Volksparteien, das Aufkommen einer rechtspopulistischen, vielleicht sogar rechtsradikalen Partei – das ist etwas, das wir uns so nicht vorstellen konnten und das Unbehagen bereitet.
Und die Verfassung ist darauf nicht genug vorbereitet?
Das Grundgesetz ist entstanden im Blick auch und gerade auf den Untergang der Weimarer Demokratie. Es ist eigentlich auf Krisenlagen mehr eingestellt als andere westliche Verfassungen. Die Vorkehrungen, um eine Regierung möglichst stabil zu halten, tragen dazu bei, dass Deutschland im internationalen Vergleich eigentlich relativ gut dasteht.
Warum dann das Fragezeichen?
Eine Demokratie braucht nicht nur rechtliche Vorkehrungen und kluge politische Institutionen. Sie braucht auch Bürger, die davon überzeugt sind, dass Demokratie die einzig vernünftige Staatsform ist. Bürger, die aktiv sind, die sich in Parteien engagieren und die den Kompromisscharakter des Politischen verstehen. Es hängt auch maßgeblich von uns ab! Wenn wir Bürger nur noch Zuschauer sind, dann kann trotz der guten Regeln die Demokratie erodieren.
Im Thüringer Landtag wird es jetzt schon schwierig, eine klassische Regierungsmehrheit zu bilden. Könnte das auch im Bund drohen und die Demokratie gefährden?
Man muss sich hüten, die Weimarer Verhältnisse eins zu eins auf die Gegenwart zu übertragen. Die Bürgerkriegsszenarien Weimars gibt es so heute nicht. Die Linke ist nicht vergleichbar mit der KPD und die AfD auch nicht mit der NSDAP. Aber dass Parteien der Linken und Rechten plötzlich in einem Land über 50 Prozent ausmachen – das kann schon überraschen. Und dass wir es in den Weiten des Netzes mit Hass zu tun haben, der auch an die Zerfallserscheinungen Weimars erinnert, das muss schon beunruhigen. Es ist ein Stück weit eine Verwahrlosung der Gesellschaft zu beobachten, quer durch alle Schichten.
Und der Lübcke-Mord zeigt, dass es nicht beim Hass im Netz bleibt.
Wo Menschen agieren, ist die Welt nie nur virtuell. Was an Hass im Netz zirkuliert, kann uns jederzeit in der Wirklichkeit begegnen. Dafür gibt es leider zu viele Belege.
Wie lässt sich dieser Verwahrlosung begegnen?
Der Rechtsstaat muss stärker werden. Er muss auch sensibler reagieren, etwa wenn Menschen, die im Rettungsdienst arbeiten, attackiert und beleidigt werden. Hier muss der Rechtsstaat entschiedener einschreiten, damit deutlich gemacht wird, dass die öffentlichen Institutionen Respekt verdienen und funktionsfähig bleiben müssen. Aber wir sollten uns auch selbst fragen: Welches Beispiel geben wir, wenn wir im Halteverbot parken? Was sagt das über eine Gesellschaft, die Unfallopfer gierig filmt? Es gibt auch eine Art Wohlstandsverwahrlosung. Man muss aufpassen, dass nicht aus gutem Individualismus rücksichtsloser Egoismus wird.
Wie passt es da, dass Renate Künast laut einem Urteil übelste Beschimpfungen hinnehmen muss, weil das Internet kein Ort des Höflichkeitsaustauschs sei?
Man sollte als ehemaliger Richter mit Urteilsschelte vorsichtig sein. Aber ich hätte dieses Urteil so nicht gefällt. Und ich glaube auch nicht, dass das die Position höherer Instanzen wäre.
