Heidelberger Wasser-Bescheide: Stadt verschickt wieder Zahlungsaufforderungen
Von Micha Hörnle
Heidelberg. In den letzten fünf Jahren war Ruhe, was die umstrittenen Wasserversorgungsbeiträge anging, doch nun kommt wieder Bewegung in die Sache: Noch in dieser Woche gehen die ersten Zahlungsaufforderungen an die betroffenen Grundstückseigentümer hinaus – die man aber ignorieren kann, wenn man der Meinung ist, dass diese rechtswidrig seien. Die RNZ fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.
Um was geht es? Vor neun Jahren ging die Wasserversorgung endgültig in die Hände der Kommune über: Die Stadt übernahm das Trinkwassernetz als Eigentum von den Stadtwerken, die es aber weiterhin betreiben. Das war politisch so gewollt – und stärkt die Trinkwasserversorgung als eine Säule der kommunalen Daseinsvorsorge. Seither gilt wieder öffentliches und nicht mehr privatwirtschaftliches Recht: Die Stadt musste eine eigene Wasserversorgungssatzung aufstellen – mit weitreichenden Folgen: Bei den Stadtwerken war es so, dass nur derjenige Grundstückseigentümer, der auch einen Wasseranschluss hatte, dafür bezahlte. Nun bekam jeder, auf dessen Fläche es auch nur eine Anschlussmöglichkeit gibt, einen Beitragsbescheid, weil, so Kämmerer Hans-Jürgen Heiß, „eine Vorhalteleistung erbracht wurde“. Dabei ist es egal, ob jemals daran gedacht ist, einen Wasseranschluss zu nutzen.
Wer ist davon betroffen? Zunächst einmal die klassischen Baulücken, also Grundstücke, deren Umgebung bebaut ist oder die einem Bebauungsplan unterworfen sind. Die Stadt hat 166 solcher Baulücken gezählt, von denen 1,5 Millionen Euro eingetrieben werden sollen – dabei kann es im Einzelfall um mehrere Tausend Euro gehen. Zudem sind 900 Garagengrundstücke und Stellplätze mit einem Wasseranschluss betroffen, hier belaufen sich die Beiträge auf insgesamt 320 000 Euro. Während viele Besitzer von Baulücken-Arealen noch verstehen, weswegen sie für einen Wasseranschluss bezahlen sollen, löst das bei denen von Garagen oder Stellplätzen „das größte Unverständnis“ aus, so Heiß. Denn dort braucht eigentlich niemand einen Wasseranschluss – zumal man ja sein Auto in Heidelberg nicht im Freien waschen darf.
Wieso muss man für einen Wasseranschluss bezahlen, auch wenn man ihn nicht braucht? Das liegt nicht daran, so Kämmerer Heiß, dass die Stadt so dringend nach Geldeinnahmen sucht, sondern an der Systematik dieser Art von Beiträgen. Die Gemeindeprüfungsanstalt, sozusagen die Finanzaufsicht der Stadt, hat dieses Vorgehen bereits 2013 ausdrücklich bei der Stadt Heidelberg angemahnt. Außerdem wurde sie durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bestätigt. Daher gibt es auch keinen Bestandsschutz für Betroffene: Die Beitragsbescheide gelten für jeden Grundstücksbesitzer ab dem Stichtag 31. Dezember 2014. Das eingenommene Geld geht nicht etwa direkt in den städtischen Haushalt, sondern in den Eigenbetrieb Wasser, der die Trinkwasserinfrastruktur unterhält – und kommt damit im Grunde auch den restlichen Beitragszahlern zugute.
Wieso war die letzten Jahre Ruhe? 2014 verschickte die Stadt knapp 2500 Bescheide für 1084 Grundstücke; manche Besitzer zahlten, viele legten auch dagegen Widerspruch ein. Weil die Stadt die Argumente dieser Eigentümer zumindest verstehen konnte, überlegte sie zunächst, selbst ein Musterverfahren anzustrengen, erfuhr aber dann, dass vor dem Bundesverfassungsgericht drei ähnlich gelagerte Verfahren anhängig waren. Den Ausgang dieser Prozesse hätte man noch gern abgewartet, schließlich sollte die Entscheidung dieses Jahr fallen. Und so lange wollte die Stadt auch den Vollzug der Beitragseintreibung aussetzen. Doch nun drohen zum Jahresende die Einsprüche zu verjähren – und schon saß die Gemeindeprüfungsanstalt wieder der Stadt im Nacken: Eine Verjährung sei nicht nur nicht zulässig, sondern glatter Rechtsbruch – mit persönlichen Konsequenzen für den Oberbürgermeister und den Kämmerer. Der sagt: „Wir haben keinen Ermessensspielraum, wir sind rechtlich gezwungen, zu handeln.“
Was passiert jetzt? Ab dieser Woche gehen 850 Zahlungsaufforderungen über insgesamt 800 000 Euro in die Post – das betrifft all diejenigen, die sich vor fünf Jahren gegen die städtischen Wasserbeiträge gewehrt haben. „Es geht darum, dass wir unsere Ansprüche geltend machen“, sagt der Kämmerer – aber er erwartet nicht, dass die Briefempfänger sofort zahlen. Denn wer weiterhin der Meinung ist, dass die Stadt zu Unrecht diese Beiträge erhebt, muss nichts tun – sein Widerspruch gilt weiterhin bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Zahlungsaufforderung liegt ein Begleitschreiben bei, das die rechtliche Lage erklärt und Ansprechpartner nennt.
Was sind die Konsequenzen einer höchstrichterlichen Entscheidung? Wenn das Bundesverfassungsgericht meint, die städtische Gebührensatzung sei nicht rechtmäßig, dann muss auch niemand zahlen. Wer es bis dato getan hat, erhält sein Geld zurück. Im anderen Fall bleibt es bei der jetzigen Beitragssatzung samt Beiträgen. Das Karlsruher Urteil wird bis Jahresende oder spätestens zum Frühjahr 2020 erwartet.
