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Август
2019

"Finanztest" klärt auf: Diese Irrtümer bei der Steuererklärung sollten Sie kennen

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Eigentlich hätte die Steuererklärung bis zum 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingehen müssen. Bisher galt Ende Mai als Abgabetermin, nun gibt es zwei Monate mehr Zeit. Aber ist es nicht egal, wann man die Steuererklärung abgibt?

Nein, machen die Experten von "Finanztest" klar. Wer nicht pünktlich abgibt, riskiert eine Strafe (Wie teuer das werden kann, lesen Sie hier). Solche Irrtümer halten sich hartnäckig. Doch nicht nur die zu späte Abgabe der Steuererklärung kann teuer werden, auch andere Mythen kosten bares Geld.

1. Wer einmal seine Steuererklärung abgibt, muss das künftig immer machen

Das kann man so nicht sagen. Das Gesetz unterscheiden zwischen freiwilliger Abgabe der Steuererklärung und der verpflichtenden. Ist man freiwillig dabei, kann man sich jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob man sich die Arbeit machen möchte. Immerhin bekommen Arbeitnehmer im Durchschnitt 1000 Euro vom Fiskus zurück. Wer hingegen Nebeneinkünfte hat, Lohnersatzleistungen bekommt oder sich einen Freibetrag eintragen lassen hat, muss die Erklärung machen. "Hat ein Ehepaar die Steuerklasse II und V gewählt, müssen sie im Folgejahr mit dem Finanzamt abrechnen", so "Finanztest".Sechs Gründe Steuererklärung_9.30 

2. Rentner müssen keine Steuer zahlen

Das wäre zwar sehr schön für die Senioren - stimmt aber nicht. "Rentenzahlungen sind grundsätzlich steuerpflichtig", schreibt auch "Finanztest". Allerdings wird von der Rente über das Jahr keine Steuer einbehalten (so wie das bei Löhnen passiert). Liegt die Höhe der Einnahmen bei Rentnern über den Grundfreibetrag von 9168 Euro im Jahr, sind sie zur Abgabe verpflichtet. Allerdings können sie sich "rausrechnen", wenn sie Ausgaben wie Spenden, Versicherungen und Krankheitskosten absetzen. 

+++ Lesen Sie auch: Steuern sparen mit der Fernbeziehung +++

3. Elterngeld muss man nicht bei der Steuererklärung angeben - es ist ja steuerfrei

Es stimmt, dass Elterngeld nicht besteuert wird. Doch es gilt als Lohnersatzleistung und muss daher bei der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings zählt das Elterngeld, wenn das Finanzamt den Steuersatz berechnet. Die Lohnersatzleistungen (dazu zählen auch Mutterschafts-, Kranken- und Arbeitslosengeld) werden "selbst zwar nicht versteuert, führen aber dazu, dass steuerpflichtige Einkünfte höher belastet werden", so "Finanztest". Hochzeit Steuer Recht Vorteil_17.20

4. Freunde und Bekannte dürfen bei der Steuererklärung helfen

Nicht jeder darf bei der Steuererklärung helfen. Ist man überfordert und fragte Bekannte um Rat, kann das mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro bestraft werden - so will es das Steuerberatungsgesetz. Nur wer in Paragraf 15 der Abgabenordnung ausdrücklich genannt ist (das wären Eltern, Geschwister, Verlobte und Ehepartner), darf helfen. Braucht man Hilfe bei der Steuererklärung, wendet man sich besser an den Lohnsteuerhilfeverein oder an einen Steuerberater. Dadurch verlängert sich auch die Abgabefrist: Die Steuererklärung muss dann erst am 2. März 2020 beim Finanzamt liegen.Finanzämter schnell_15.50

5. Die Kosten für Handwerker kann man voll steuerlich absetzen

Leider stimmt das nicht. Steuerlich geltend machen können Sie nur Lohnkosten, Maschinen- und Fahrtkosten sowie Verbrauchsmittel und die Mehrwertsteuer - die Materialkosten dürfen nicht abgesetzt werden. Und nicht die gesamte Rechnung ist absetzbar. "Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der akzeptierten Kosten", berichtet "Finanztest". Die Experten weisen darauf hin, dass es derzeit einige Verfahren gebe, die sich mit Handwerkerleistungen in Werkstätten beschäftigen. Will man die steuerlich anbringen (beispielsweise für Möbel, die zwar in der Werkstatt hergestellt wurden, dann aber in der Wohnung montiert werden), sollten Sie einen Hinweis auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren geben (Az. VIR 4/18; VIR7/18; Az. VIR 44/18).

 Die Übersicht von "Finanztest" zu den Steuer-Irrtümern lesen Sie gegen Gebühr auf www.test.de.






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