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Август
2019

Intensivpflege-Stärkungsgesetz: "Ich werde lieber laut sterben": Patienten protestieren gegen Spahns neues Pflegegesetz

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Stern 

Mit diversen Vorstößen hat Jens Spahn in seiner Amtszeit als Bundesgesundheitsminister schon für Verstimmungen gesorgt. Jetzt wird erneut ein Vorschlag des CDU-Politikers kontrovers diskutiert – es geht um den Referentenentwurf für ein Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG). Damit möchte das Ministerium dafür sorgen, dass Beatmungspatienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt "besser betreut werden", indem die Qualitätsstandards bei deren Versorgung erhöht werden. Doch gerade diese Patienten protestieren scharf gegen das geplante Gesetz. Sie sehen dadurch ihre Lebensgrundlage gefährdet.

Regierung billigt Gesetz zur Entlastung von Angehörigen PflegebedürftigerDas liegt vor allem an einem Abschnitt in dem 30 Seiten langen Papier. Unter dem Punkt "Außerklinische Intensivpflege" heißt es darin: "Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege besteht in vollstationären Pflegeeinrichtungen (...) oder in einer Wohneinheit." In der Praxis heißt das: Beatmungspatienten, die rund um die Uhr eine Betreuung benötigen und diese bisher zu Hause bekommen, sollen in Pflegeheime verlegt werden. Wo das Gesundheitsministerium eine Verbesserung der Pflegestandards sieht, wittern Betroffene eine Maßnahme zur Kosteneinsparung.

Betroffene befürchten: "Ich wäre eingesperrt"

Vor allem aber fürchten sie um ihr selbstbestimmtes Leben, das sie trotz ihrer Krankheit bisher führen können. "Eine Pflegeeinrichtung wäre wie ein Gefängnis, ich wäre eingesperrt", sagte Johannes Koch dem stern. Der 25-Jährige leidet seit seiner Geburt an der Krankheit AMC, einer Form von Gelenksteife, sowie an Muskelschwäche. 24 Stunden am Tag wird er zu Hause ambulant betreut, von Pflegern und seiner Mutter. Koch hat studiert, jobbt in der Firma seiner Mutter, er spielt gern Hockey und trifft sich mit Freunden. All das wäre in einem Pflegeheim nicht möglich. "Ich könnte nicht mehr am sozialen Leben teilhaben", befürchtet Koch. "Das Leben würde nur noch aus Schlafen, Essen und Fernsehen bestehen."

Eine 1:1-Betreuung, wie sie Koch im Moment zuteil wird, ist auch in spezialisierten Pflegeeinrichtungen nicht möglich. Dort ist ein Pfleger oft für vier Patienten zuständig. Johannes Koch hat Freunde, die in solche Einrichtungen untergebracht sind oder waren: "Wenn man mal einkaufen will, muss man das acht Wochen vorher anmelden, damit es im Dienstplan vermerkt werden kann."

Beatmungspatienten wenden sich per Petition an Spahn

Deshalb haben Koch und seine Mutter die Petition unterschrieben, mit der Betroffenenverbände den Gesundheitsminister zum Einlenken bewegen wollen. Der Verband ALS Mobil hat die Initiative gestartet, weitere Verbände schlossen sich an, innerhalb weniger Tage unterzeichneten 60.000 Menschen die Petition, die fordert: "Lasst Pflegebedürftigen ihr Zuhause!" Betroffene sollten wählen können, wo sie leben und gepflegt werden wollen. Der Gesetzesentwurf missachte die Würde von Menschen. 

was verdient man in der Pflege_10.26Mit teils drastischen Worten melden sich Betroffene auf der Seite zu Wort. "Für mich bedeutet so eine Gesetzesänderung, falls sie wirksam wird, dass ich mich gegen eine Beatmung entscheide. Ich verspreche Ihnen, ich werde lieber laut sterben als still und leise im Pflegeheim dahinzusiechen", schreibt eine 22-jährige Beatmungspatientin. Ähnliche Aussagen waren laut "taz" bei einer Protestaktion von 200 Patienten anlässlich des Tags der offenen Tür im Bundesgesundheitsministerium zu hören. Spahn argumentierte mit den hohen Kosten für die Intensivpflege sowie mit einigen Betrugsfällen, die es in dem Sektor in der Vergangenheit gab. 

Gesetz sieht Ausnahmen vor

Ausnahmen von der in dem Referentenentwurf dargestellten Regel sollen gelten, wenn eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung "nicht möglich oder nicht zumutbar" ist – so sollen vor allem Kinder weiter zu Hause gepflegt werden dürfen.

Auch für Patienten, die momentan zu Hause betreut werden, soll ein dreijähriger Bestandsschutz gelten. Alle anderen Fälle sollen einer Zumutbarkeitsprüfung unterzogen werden. Betroffenenverbände wie ALS Mobil und Abilitywatch kritisieren, dass Patienten damit an Sachbearbeiter "ausgeliefert" werden würden und so "einer gewissen Willkür die Tür" geöffnet werde.

Selbst der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel bezeichnete den Entwurf als "leider nur gut gemeint, aber schlecht gemacht". Der Entwurf wird nun über die nächsten Monate hinweg in den Gremien diskutiert.

Quellen:Petition auf change.org / Referentenentwurf / Zusammenfassung des Gesundheitsministeriums / "taz" / Abiltywatch / Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, Jürgen Dusel






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