Horror-Unfall in Heppenheim: WhatsApp-Chat deutet Selbstmord-Versuch von 18-jährigem Angeklagten an
Von Marco Partner
Heppenheim/Darmstadt. Ist der schreckliche Unfall am Fuchsbuckel-Parkplatz mit einer Suizid-Absicht verbunden? Am zweiten Verhandlungstag am Darmstädter Landgericht werden mögliche Selbstmordgedanken gegen den 18-jährigen Fahrer aus Groß-Bieberau erörtert. Bei der Autobahn-Flucht vor der Zivilstreife auf der A5 kollidierte der Angeklagte am 30. Dezember 2018 mit einem parkenden Pkw, eine 39-jährige Mutter kam dabei ums Leben.
War der Horror-Crash eine Folge der Verfolgungsjagd oder rammte der Fahrer letztlich mit Absicht den blauen Mazda, da er keinen anderen Ausweg mehr sah? Nahm er seinen und den Tod anderer mit seiner Tat billigenden in Kauf? Diese Frage entscheidet letztlich auch über das Urteil, denn die Anklage lautet auf Mord. Sämtliche WhatsApp-Chat-Verläufe mit Freunden sowie Sprachnachrichten ließ die Staatsanwaltschaft auswerten und auf mögliche Suizid-Absichten des Angeklagten M. prüfen.
Das Wort "Selbstmord" kommt darin relativ häufig vor. Und es wird auch von den eingeladenen Zeugen bestätigt. "Er hat gesagt, ich kann nicht mehr", sagt eine Freundin. "Bevor ich in den Knast geh‘, mach‘ ich Selbstmord", soll er ihr geschrieben haben. Angst vor dem Gefängnis hatte er, da er eine Woche vor dem Unfall bereits auf einem ADAC-Verkehrsübungsplatz in Reinheim von der Polizei kontrolliert wurde. Ohne Führerschein, dafür mit gefälschten Kennzeichen, falschen Urkunden und Plaketten. Ein Freund, bei dem er noch Schulden hatte, soll ihn angeschwärzt haben.
Zeuge D. bestreitet das und gibt per gespeicherter Audio-Nachricht einen Einblick in das zerrüttete Familienverhältnis des Angeklagten. "Bring dich doch um, du Stück Scheiße. Geh zurück in dein Rattenloch", tobt darauf sein Stiefvater. Auch Schmuck seiner Mutter soll der 18-Jährige kurz zuvor gestohlen und verpfändet haben. In den Tagen nach Weihnachten habe er bei seiner Freundin und Kollegen gewohnt und sei durch die Straßen gezogen.
Der Angeklagte M. habe bei D. nachgefragt, ob man einen Aufprall gegen die Wand bei 100 Stundenkilometern überleben würde. Gemeinsam hätten sie darüber nachgedacht, sich das Leben zu nehmen. Aber auch, einfach in ein anderes Land abzuhauen. Die Verteidigung bezeichnet derlei "fabulöse" Unterhaltungen als "jugendliches Gepose".
Zumal in den WhatsApp-Protokollen auch viele lachende Smileys enthalten oder von dem bevorstehenden Jahrestag mit der Freundin und sogar von Verlobungsabsichten die Rede sei. In seiner Einlassung betonte der Angeklagte, keine Suizid-Absichten gehegt zu haben. Er habe spekuliert, nach dem Überraschungs-Manöver vom Autobahn-Parkplatz aus irgendwie schnell in den Wald zu gelangen, um sich dort zu verstecken.
Unklar ist noch, weshalb der Angeklagte überhaupt in südliche Richtung unterwegs war. Nach seinen Aussagen wollte er seine Freundin besuchen, um gemeinsam Silvester zu feiern. Diese wohnt aber bei Trebur, also nördlich von Groß-Bieberau. Er habe sich "verfolgt" gefühlt, heißt es in der Einlassung. Daher sei er gen Heidelberg abgebogen – und landete tatsächlich in eine Kontrolle.
Info: Am 24. Juli wird der Prozess um 9 Uhr fortgeführt. Weitere Termine sind der 29. und 31. Juli. Unter anderem wartet die Staatsanwaltschaft noch auf das Verkehrsgutachten. Auch weitere Chat-Protokolle sollen noch ausgewertet werden.
