Heilbronn/Neckarsulm: 47 Hasskommentatoren zu Geldstrafen verurteilt
Heilbronn/Neckarsulm. (pol/rl) Insgesamt 47 Kommentatoren in sozialen Netzwerken wurden wegen „Hate Speech“ zu Geldstrafen verurteilt. Das teilte die Polizei Heilbronn am Donnerstag mit. Die Ermittlungen zogen sich dabei über etliche Monate hin.
Ausgangspunkt der „Hate Speech“-Kommentare war ein Vorfall beim Rosenmontagsball in Neckarsulm am 27. Februar 2017. Hier war ein damals 21-Jähriger von Sicherheitskräften der Halle verwiesen worden. Zwar ging er zunächst, betrat die „Ballei“ jedoch kurze Zeit später wieder. Als die alarmierte Polizei ihn der Halle verwies, weigerte sich der 21-Jährige zu gehen. Es kam zu einer Rangelei, bei der zwei Polizisten und der 21-Jährige verletzt wurden. Der junge Mann verbrachte danach den Rest der Nacht in einer Zelle, so die Polizei.
Nachdem er am Dienstagmorgen entlassen worden war, schrieb der 21-Jährige über den Vorfall auf Facebook. Er behauptete, Opfer brutaler Polizeigewalt geworden zu sein und suchte nach Zeugen des Vorfalls. Daraufhin folgten etliche Hasskommentare, Drohungen und Beleidigungen gegen die Neckarsulmer Polizei und die Polizei im Allgemeinen in den sozialen Medien.
Es folgten etliche beleidigende und diffamierende Kommentare in zahlreichen Facebook-Gruppen und unter dem Beitrag des 21-Jährigen. Einige Beispiele seien "Hurensöhne", „Fuck the Police“, „Scheiß Volksverräter", "Was für Hurensöhne diese Drecksbullen", „Wie ich diese Schweine hasse“, „ACAB“ und „Fick Nazis ihr Hurensöhne“ gewesen, so die Polizei
Insgesamt 47 Hasskommentatoren wurden danach ermittelt, die zu Geldstrafen verurteilt wurden. Insgesamt mussten die Kommentatoren mehr als 47.000 Euro Strafe zahlen. Die höchste Einzelstrafe lag bei 4000 Euro. Der 21-Jährige selbst musste zudem noch eine Geldstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamten zahlen. Das gegen die Polizeibeamten eingeleitete Verfahren wurde eingestellt, da sie rechtmäßig gehandelt hätten, teile die Polizei mit.
Diskriminierende Aussagen und Beleidigungen, Herabsetzungen und Drohen mit Gewalt gegen Angehörige bestimmter Gruppen ("Hate Speech") ist in den Sozialen Medien verbreitet. Die Täter verstecken sich oft hinter Pseudonymen und berufen sich dabei auf ihre Meinungsfreiheit. Dass diese Personen trotz alledem ermittelt und bestraft werden können, zeigten diese Fälle deutlich.
Auch auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn komme es immer wieder zu grenzwertigen Diskussionen, berichtet die Polizei. Dort schaue man jedoch genau auf die Kommentare und prüfe diese auf strafrechtlichen Inhalt.
