Rhein-Neckar-Kreis: Jugendgerichtshilfe baut erfolgreiches Angeobt nicht aus
Von Stefan Zeeh
Rhein-Neckar. Warum sollte ein Präventionsangebot, das bisher in einem kleinen Rahmen erfolgreich verläuft, nicht ausgebaut werden? Diese Frage stellte sich die Kreistagsfraktion der Grünen, als im vergangenen Jahr im Jugendhilfeausschuss in einem Bericht der Jugendgerichtshilfe ein erfolgversprechendes kriminalpräventives Angebot vorgestellt wurde, das bisher aber nur wenige Schulen im südlichen Teil des Rhein-Neckar-Kreises nutzten.
Weiter hieß es in diesem Bericht, dass die zwei Mitarbeiter mit den im letzten Schuljahr an elf Schulen veranstalteten 17 Kursen für die siebten und achten Klassen voll ausgelastet seien. Daher beantragten die Grünen eine weitere Personalstelle, damit auch Haupt-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen im übrigen Teil des Kreises dieses Angebot wahrnehmen können.
Dieser Antrag lag jüngst dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vor, wobei die Verwaltung gar nicht begeistert von dem Ausbau ihres Präventionsangebots durch eine zusätzliche Personalstelle war. So verdeutlichte Sozialdezernentin Stefanie Jansen, dass das Angebot der Jugendgerichtshilfe nur zusätzlich zu dem der Polizei stattfinde.
Diese informiere über den Gewaltbegriff, die Folgen von Gewalt oder gehe auf das Opfer-, Zeugen-, und Helferverhalten ein. Das hierbei Gelernte würde durch das Angebot der Jugendgerichtshilfe ergänzt, etwa durch Rollenspiele.
Jedes der zehn Polizeireviere im Kreis verfüge über einen Sachbearbeiter "Prävention" und speziell geschulte Kräfte, wodurch ein flächendeckendes Angebot bestehe, das die Schulen auch nutzen würden. So fanden alleine im vergangenen Jahr durch die Polizei 113 Veranstaltungen zur Gewaltprävention an den Schulen im Rhein-Neckar Kreis statt.
Dazu kamen 57 Veranstaltungen zum Thema Suchtprävention und 103 zu den Gefahren und zum Umgang mit den "Neuen Medien". Wolle man das Angebot zur Gewaltprävention der Jugendgerichtshilfe auf alle Schulen im Kreis ausdehnen, bedeute dies einen hohen personellen und finanziellen Mehraufwand, betonte die Sozialdezernentin. Bis zu acht weitere Vollzeitstellen wären notwendig, um derartige Kurse flächendeckend anbieten zu können.
Daher wäre auch die Schaffung einer dritten Vollzeitstelle wenig wirkungsvoll. Warum nur Schulen im südlichen Teil des Kreises das Angebot der Jugendgerichtshilfe angenommen hätten, konnte sich Stefanie Jansen nicht erklären, da alle Schulen über das Angebot zur Gewaltprävention informiert worden wären.
"Für die Schulen bedeutet es einen erheblichen Mehraufwand, wenn sie das Angebot annehmen", sah Jansen aber einen möglichen Grund, warum nicht noch mehr Schulen derartige Kurse nachgefragt haben.
"Die Gewaltprävention ist keine vorrangige Aufgabe des Jugendamts", befand auch Christian Würz (CDU) und verwies darauf, dass die Polizei bereits auf diesem Gebiet tätig ist. Das Angebot der Jugendgerichtshilfe sei aber eine sinnvolle Ergänzung zur Polizeiarbeit.
Ebenso befand Ralf Göck (SPD), dass die Polizei zuständig für die Gewaltprävention sei und auch Claudia Stauffer (Freie Wähler) sah keinen Bedarf das Angebot der Jugendgerichtshilfe auszudehnen. Der Antrag der Grünen wurde daher mehrheitlich von den Ausschussmitgliedern abgelehnt.
