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Февраль
2018

"Nazi-Skandal" beim Verkehrsverbund: Für Anklagen reicht es nicht

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Von Carsten Blaue

Mannheim. Die Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) wogen schwer. Es ging unter anderem um Manipulation von Signalanlagen, Sexismus, Mobbing, Rassismus und Volksverhetzung. Doch alle mutmaßlichen Verfehlungen, die strafrechtlich hätten relevant sein können, werden ohne Folgen bleiben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat sämtliche Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Taten könnten nicht mit der Sicherheit nachgewiesen werden, die für Anklageerhebungen erforderlich sei, teilte die Justizbehörde gestern mit.

Die RNV hatte zur internen Aufarbeitung des Skandals die Rechtsanwältin Ruhan Karakul als Ombudsfrau sowie die Unternehmensagentur "Ernst & Young" ins Haus geholt. Auf Anfrage der RNZ bezog sich das Verkehrsunternehmen am gestrigen Mittwoch in einer ersten Reaktion auf Karakuls Ergebnisse. Die Untersuchungen der Ombudsfrau seien "über die strafrechtliche Dimension" hinaus gegangen: "Es wurde festgestellt, dass Mitarbeiter klar Verhalten gezeigt haben, die mit unserem Selbstverständnis und unseren Werten unvereinbar sind." Karakul hatte eine "Kultur des Wegschauens und Relativierens" aufgedeckt gegenüber einer kleinen Gruppe der Belegschaft, die sich offen rassistisch verhielt und geäußert hat.

Ins Rollen gebracht hatte alles ein ehemaliger Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens. Dieser hatte Ex-Kollegen im vergangenen April angezeigt, die er zwischen April 2015 und Februar 2016 auch bei ihrer Hetze gegen Ausländer heimlich gefilmt hatte. Sein belastendes Material übergab er der Staatsanwaltschaft Mannheim. Diese erläuterte gestern, dass die Videoaufnahmen ohne Kenntnis und Billigung der Gefilmten entstanden seien. Da gebühre den Persönlichkeitsrechten Vorrang. Die Verwertung des Materials wäre demnach nur dann unbedenklich, wenn es "in Fällen schwerster Kriminalität zur Feststellung der Identität von Straftätern oder zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter geschieht". Doch es ging nicht nur um Hetze. Der Ex-Mitarbeiter hatte Fahrdienstleiter der RNV bezichtigt, sie hätten bewusst Signale für die Straßenbahnen "manipuliert" und Fahrer zu Gefahrenbremsungen gezwungen. Andere seien absichtlich auf falsche Gleise geleitet worden. Tatorte, Tatzeiten und Gefährdungssituationen: Alles nicht konkret genug nachweisbar, so die Justizbehörde. Und was die mutmaßlichen Sexualdelikte betraf, denen die Staatsanwaltschaft in insgesamt sechs Verfahren nachging, hätten sich die Erkenntnisse des Mannes, der Anzeige erstattet hatte, aufs "Hörensagen" beschränkt.

Genau 13 Beschuldigte waren der Staatsanwaltschaft namentlich bekannt, die der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beleidigung bezichtigt wurden. Zudem wurde hier ein Verfahren gegen Unbekannt geführt. Die Staatsanwaltschaft räumte ein, dass man in den Ermittlungen volksverhetzende Aussagen bestimmten Personen zuordnen konnte. Doch seien die Äußerungen in Aufenthaltsräumen der RNV gefallen, und nur wenige Personen seien dabei gewesen. Also konnte die strafrechtlich relevante Störung des öffentlichen Frieden nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden.

Karakul hatte im September Schockierendes offen gelegt. Manche Straßenbahnlinien nannten RNV’ler "Asylantenexpress". Einer soll geprahlt haben, alle Syrer erschießen zu wollen, andere hätten den Holocaust geleugnet und ein Fahrer offen den "Hitlergruß" gezeigt. Ein Zeuge sagte zu Karakul, im Pausenraum hätte eine Stimmung "wie beim Reichsparteitag" geherrscht. In Sachen "Hitlergruß" teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit, dass auch in diesem Fall das Verfahren einzustellen war, eben weil dieser ebenfalls im Aufenthaltsraum für die Fahrer gezeigt worden war - und nicht in der Öffentlichkeit und vor einer unüberschaubaren Anzahl von Personen. Und schließlich habe man auch für die Beleidigungen von Ausländern weder konkrete Tatorte noch Tatzeitpunkte nachweisen können.

RNV-Geschäftsführer Martin in der Beek ließ sich gestern von all dem nicht beirren: "Wir bleiben bei unserer klaren Haltung gegen jede Art von Diskriminierung gegenüber Mitarbeitern oder Fahrgästen und werden auch künftig konsequent handeln." Die RNV hatte im Zuge der Affäre personelle Konsequenzen gezogen.






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