Leimen: Evangelischer Kindergarten will mehr Geld für seinen Betrieb
Von Thomas Frenzel
Leimen. Es ging ums Geld und es ging ums Prinzip. Und weil es nicht zuletzt um die Evangelische Landeskirche ging, schlug die Stunde der Kirchenkritiker. Thema war bei der zurückliegenden Ratssitzung der Kindergarten in der St. Ilgener Probsterwaldsiedlung. Für ihn beantragte der Evangelische Verwaltungszweckverband Rhein-Neckar mit Sitz in Meckesheim die Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses von bislang 90 auf 94 Prozent. Auf der Basis der 2016er Zahlen entsprach diese beantragte Erhöhung knapp 10.000 Euro - mit nahezu 224.000 Euro bezuschusste die Stadt den Kindergartenbetrieb eh schon.
Ralf Frühwirt (GALL) redete nicht lange um den Brei herum: "Wir haben ein Problem damit" - und vor allem ein Problem mit der Landeskirche. Die helfe ihren Kirchengemeinden vor Ort nicht, orientiere sich weder am Bedarf, noch an den Kindern, sondern nur noch an ihrem eigenen Vorteil. Ein schlagender Beweis war für ihn der RNZ-Artikel über die Evangelische Stiftung Pflege Schönau, die nach eigenen Aussagen über ein Stiftungsvermögen von 600 Millionen Euro verfüge und zwecks Vermögenssicherung in Mietwohnungen investiere. Auch vor dem Hintergrund des ehemaligen evangelischen Thiele-Winkler-Kindergartens in Leimen-Mitte empfand er den Zuschussantrag als "ziemlich dreist". Dieser zweigruppige Kindergarten war - nach erheblicher Sanierung maßgeblich durch die Stadt - laut Frühwirt "von heute auf morgen" verkauft worden und hatte die Stadt vor erhebliche Betreuungsprobleme gestellt.
"Die Kirchen sind nicht arm, sie haben noch Geld" - schoss Klaus Feuchter (FDP) in die gleiche Richtung. Er selbst sei Protestant und Kirchensteuerzahler, aber der Landeskirche müsse deutlich gemacht werden, dass es so nicht geht, zumal sich die Stadt zusätzlich an jeder Investition mit 82,5 Prozent beteilige. Nicht nur Feuchter warnte vor dem Domino-Effekt: Erhöhe die Stadt ihren Zuschuss beim Probsterwaldkindergarten, stünden schnell die anderen freien Träger auf der Matte. Und am Ende müsse sich die Stadt fragen, ob sie die Kinderbetreuung nicht besser selbst übernehme.
Die - schlussendlich mehrheitsfähige - Gegenrede kam von Wolfgang Krauth (SPD), Kirchengemeinderat bei der evangelischen Kirchengemeinde Leimen: Die Kinder- und Jugendhilfe - mithin die Kinderbetreuung - sei zuvorderst eine öffentliche Aufgabe. Hier helfe die Kirche der öffentlichen Hand lediglich aus. Wegen der rückläufigen Zahlen an Kirchensteuerzahler müsse sich auch die Landeskirche an ihren finanziellen Möglichkeiten orientieren. Jenseits dessen: Anders als andere freie Träger, die mitunter schon mit 100 Prozent bezuschusst würden, rechne die Kirchengemeinde in ihr Defizit weder Raum-, noch Finanzierungskosten ein.
Peter Sandner (SPD) mahnte denn auch an, im nächsten Jahr die Kindergartenzuschüsse grundsätzlich unter die Lupe zu nehmen und für alle Kindergartenbetreiber eine möglichst einheitliche Regelung zu finden. Ähnlich äußerte sich Rudolf Woesch (FW), der - mit Blick auf Nachfolgeanträge - der Zuschusserhöhung eher zwiespältig gegenüber stand.
Das war auch im Sinne von Pfarrer Jörg Geißler, der für die Zuschusserhöhung warb. Er sah das Dilemma des Kindergartens vor allem in dem sogenannten Württembergischen Modell, auf das sich Kommunen und Kirchen bei den Kindergartenbeiträgen geeinigt hatten. Dieses Modell, das bewusst kinderstarke Familien durch Beitragssenkungen begünstige, berücksichtige auch Jugendliche bis zu 18 Jahren. Den Probsterwaldkindergarten mit seinem kinderreichen Einzugsgebiet stelle dies vor ein Problem: Statt der erhofften Marge von 20 Prozent deckten hier die Elternbeiträge nur 14 Prozent ab. Die Folge: Von den knapp 30.000 Euro an freien Mitteln, über die jährlich die Kirchengemeinde St. Ilgen für ihre kirchliche Arbeit verfüge, müsse sie ein Drittel in das Betriebskostendefizit stecken - Tendenz steigend.
Dieses Argument ließ auch Kritiker Frühwirt zählen, selbst wenn er bei der Abstimmung mit Nein stimmte. Und es war Hans Appel (CDU), der die klare Mehrheitsmeinung formulierte. Rückwirkend zum 1. Januar 2017, wie vom Evangelischen Verwaltungsverband beantragt, läuft gar nichts. Die auf 94 Prozent erhöhte Übernahme des Betriebskostenzuschusses gilt erst ab dem 1. Januar 2018. Die vier Neinstimmen und die beiden Enthaltungen, die es beim Beschluss gab, waren denn auch vernachlässigbar.
